Psychotherapeutisches Gespräch

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anja

zum Abschluss der Krankenzusatzversicherung habe ich eine Frage. Nach der Geburt meiner Tochter im März 2012 habe ich im Juni 2012 ein psychotherapeutisches Gespräch wahrgenommen, um einige Fragen bzgl. des Umgangs mit Schreiverhalten mit einer Expertin zu besprechen. Die Therapeutin hat mir freigestellt, ob ich das Gespräch privat zahlen, oder als Kassenleistung abrechnen möchte. Bis Ende des Quartals muss ich mich diesbezgl. entscheiden. Würde es den Abschluss der Versicherung erschweren, wenn ich die psychologische Beratung über die Kasse abrechne und in den Gesundheitsfragen angebe.
dsteinberger
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Registriert: 23.04.2012, 13:19

Hallo Anja,

die Behandlung ist auf jeden Fall anzugeben. Aus Erfahrung kann man sagen, dass es für psychische Störungen / stationäre Psychotherapie (1 Bettzimmer und Chefarztbehandlung) einen Leistungsauschluss geben wird.
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
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