DKV UZ1

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HeidiKA
Beiträge: 10
Registriert: 05.08.2012, 20:30

Nachricht: Guten Tag,

unter dem Punkt \"Versicherungen\" ist u.a. folgender DKV-Tarif aufgeführt
: Deutsche KV UZ1 ,
dort schreiben Sie:\"Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen\",und weiter:\"Die DKV Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen\",

Link :

http://www.versicherung-online.net/DKV- ... ragen-599/

das ist FALSCH.Habe MEHRFACH mit der DKV telefoniert,und jedesmal erhielt ich die Antwort,das IN JEDEM FALL eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.
Um mich abzusichern,habe ich mehrfach angerufen,und hatte jedesmal einen anderen DKV-Mitarbeiter/in am Telefon,und da ALLE das gleiche sagten,wird es eben so sein,das eine Gesundheitsprüfung stattfindet.
Mich interessiert wie Sie darauf kommen,das KEINE Gesundheitsprüfung vorgenommen wird ?
Daher bitte ich um eine Rückmeldung.
Vielen Dank !!
dsteinberger

Hallo,

es ist ein Unterschied ob Gesundheitsrüfung oder Gesundheitsfrage. Der Tarif UZ1 hat keine Gesundheitsfragen, ist also von jedem abschließbar. Fordern Sie über unseren Vergleichsrechner den Antrag an und sehen Sie es schwarz auf weiss.
Allerdings sind natürlich bereits angeratene Krankenhausaufenthalte nicht mitversichert und auch nur dass könnte im Leistungsfall später überprüft werden.
Ansonsten sind aber Vorerkrankungen mitversichert, sofern ein Krankenhausaufenthalt hierfür in den letzten 24 Monaten vor Versicherungsbeginn nicht angeraten war.
Haben Sie sich Name aufgeschrieben bezüglich der DKV Mitarbeiter? Es ist nicht das erste Mal das wir oder Kunden von uns feststellten, dass dort nicht wenige inkompetente Mitarbeiter arbeiten.

Fakt ist: Tarif UZ1 und auch das Krankenhaustagegeld KKHT ist ohne Gesundheitsfragen abschließbar und damit auch von Schwerkranken. Es leistet für Versicherungsfälle, die nach Abschluss eintreten. Der Versicherungsfall ist das Anraten eines Krankenhausaufenthaltes, sofern dieser nicht 24 Monate vor Versicherungsbeginn bereits angeraten war.


Die Aussage der DKV Mitarbeiter verwundert also schon, denn obwohl der Tarif DKV UZ2 zwar streng genommen nicht ohne Gesundheitsprüfung ist ( wird ja z.B: auch BEruf und Krankenkasse im Antrag gefragt), sondern eigentlich nur ohne Gesundheitsfragen, so bewirbt die DKV die Tarife sogar auf ihren Flyern mit "ohne Gesundheitsprüfung".
HeidiKA
Beiträge: 10
Registriert: 05.08.2012, 20:30

Um genau zu sein : Bei mir wurde vor 3 Jahren PTC diagnostiziert. Momentan wird dieses mit Diamox behandelt. Falls es aufgrund dieser Erkrankung zu einem Krankenhausaufenthalt käme, würde die Versicherung zum greifen kommen?
Ich bitte um kurze Mitteilung. Vielen Dank
dsteinberger

Der Tarif der Deutschen Krankenversicherung UZ1 versichert auch Krankenhausaufenthalte bei bereits vorliegenden Erkrankungen, sofern für diese Erkrankung in den letzten 24 Monaten vor Abschluss der Versicherung noch kein Krankenhausaufenthalt angeraten oder angedacht wurde vom Arzt.
Sofern Sie also nur ambulant behandelt werden und für die Erkrankung bisher noch keine Krankenhausaufenthalte nötig waren oder bereits angedacht oder geplant sind, würde Versicherungsschutz bestehen.
dsteinberger

Diese Moratoriumsklausel ist zum Glück mittlerweile auch so in den Bedingungen beschrieben.
BNowak
Beiträge: 16
Registriert: 27.09.2015, 13:15

Werden also bei dem Tarif UZ1 bzw. UZ2 alle Krankheiten, die weniger als 2 Jahre vor dem Abschluss des Vertrages auf Empfehlung des Arztes - Hausarzt, Augenarzt etc. - zu einem Krankenhausaufenthalt führen bzw. eine Behandlung angeraten ist, als nicht abgeschlossener Versicherungsfall abgelehnt? Es steht doch in den Bedingungen: "weiterbehandelt". Vollkommen klar ist, dass eine Versicherung nicht möchte - und natürlich auch die DKV nicht möchte, dass jemand eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen abschließt, um sie gleich planmäßig in Anspruch zu nehmen. Wenn also der Krankenhausentlassungsbericht vermerkt, dass eine Weiterbehandlung bzw. Nachbehandlung oder eine stationäre Beobachtung in Zukunft nötig ist, so ist dies ein Versicherungsfall und damit durch die Bedingungen des Tarifes nicht gedeckt.
Was passiert aber in dem folgenden Fall: eine Krankheit XY wird im Krankenhaus behandelt, der Patient ist geheilt bzw. als geheilt entlassen. Eine Nachuntersuchung ist nicht erforderlich (bei mir war nach einer Netzhautpoeration sogar sechs Wochen später eine Flugreise erlaubt worden und ich habe sie problemlos absolvieren können), die Nachkontrolle beim Hausarzt bzw. Augenarzt ergibt ein Jahr später keine Probleme.
Dann wird die Versicherung abgeschlossen - aber die 24 Monate seit dem Krankenhausaufenthalt sind noch nicht vorbei - und es tritt unvorhergesehenerweise, also nicht geplant - nach Versicherungsbeginn ein erneutes Problem auf, d.h. Netzhaut löst sich erneut ab, was aber nicht vorhersehbar war. Ist dies dann ein neuer Versicherungsfall und somit über die Versicherung - es geht hier ja "nur" um die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer - abgedeckt, d.h. sie zahlt die Mehrkosten oder heißt es dann: Krankenhausaufenthalt wegen Netzhautablösung, die ist dann für die gesamte Zukunft ausgeschlossen, auch wenn 5 oder 10 Jahre nach Versicherungsbeginn der Patient - etwa bei der Netzhaut - erneut behandelt werden muss? Oder anderes Beispiel -extremer: Herzinfarkt. Patient erleidet Herzinfarkt. Dann wird er als geheilt entlassen. Darauf schließt er den Tarif DKV UZ1oder UZ2 ab, die Versicherung tritt in Kraft. Der Abschluss erfolgt innerhalb der 24 Monate nach dem ersten Herzinfarkt. Dann erleidet er - nachdem die Versicherung "in Kraft" getreten ist und die Wartezeit abgelaufen ist, einen zweiten Herzinfarkt. Kann er dann das Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch nehmen oder nicht?
Sollte dies so sein, kann man den Tarif UZ1 bzw. UZ2 ja nur abschließen, wenn man 24 Monate vor Abschluss keinen Krankenhausaufenthalt wegen einer Krankheit hatte bzw. ein solcher durch einen Arzt - Hausarzt oder Augenarzt - angeraten wurde. Auch wenn man von diesem Krankenhausaufenthalt als "geheilt" entlassen wurde, d.h. ein neuer Krankenhausaufenthalt in absehbarer Zeit wegen dieser Sache nicht mehr notwendig sein sollte?
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

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