DKV DT85 Weitere Frage zu Vorleistung der Krankenkasse?

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HolgerK
Beiträge: 2
Registriert: 11.01.2014, 13:12

In den AVB heisst es:

"Erstattungsfähig sind:
Unter der Voraussetzung, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuvor ihre Pflichtleistung erbracht hat...

Aufwendungen für: implantologische Leistungen"

Meine Frage, es soll ein Implantat gesetzt werden. Die GKV erbringt ja in diesem Fall keine Leistung (Pflichtleistung = 0€), bedeutet das jetzt, daß die DKV implantologische Leistungen nicht erstattet?

Danke
Holger K.
dsteinberger

Das ist recht unproblematisch, denn es wird immer die Maßnahme als gesamtes gesehen, also Implantat + Suprakonstruktion und die Krone, die darauf gehört. Das heisst also: Es zählt der Befund. In dem Fall wäre die der Ersatz eines kompleten ZAhns. Die Gesetzliche Krankenkasse sieht hierfür grundsätzlich einen befundbezogenen Festzuschuss vor, der sich nicht an den Kosten der gewählten Maßnahme, sondern an der günstigsten für diesen Befund theoretisch verfügbaren Maßnahme orientiert, was ja eine Brücke wäre.
Sie erhalten also auch bei einem Implantat diesen Festzuschuss, auch wenn für die Leistung des Implantologen selbst keine Leistung der GKV erfolgt, reicht es aus, wenn insgesamt der Festzuschuss erbracht wird an der Gesamtbehandlung.
Die DKV würde also grundsätzlich hierfür leisten.
Allerdings nicht für funktionsanalytische Rechnungspositionen.
Des Weiteren gibt es einige wenige Diagnosen, bei denen die Gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht leistet, beispielsweise, wenn bereits zuviele Zähne in einem Kiefer fehlen. Ebenso natürlich, wenn Sie statt zu einem Zahnarzt mit Kassenzulassung zu einem Privatarzt gehen. In diesen Fällen würde dann die zahnzusatzversicherung-924/" class="postlink autolinks">DKV Zahnzusatzversicherung nicht zahlen.
Sonst aber ist Ihre Sorge unbegründet.

Trotzdem raten wir aus anderen Gründen eher zu Tarife wie Arag Z90 Bonus, Janitos dental plus oder AXA dent premium, da diese Tarif immer auch im Rahmen einer zukünftigen Gesundheitsreform und einem möglichen damit verbundenen Wegfall der Festzuschüsse der GKV leisten würden.
In einem solchen Fall müsste der DKV KDT85 Tarif erst einmal modifiziert werden.
HolgerK
Beiträge: 2
Registriert: 11.01.2014, 13:12

Danke für die schnelle Antwort. Im Vorfeld des Setzen des Implantats wird ein 3D Röntgen des Kiefers durchgeführt. Gehört dies zu den sogenannten funktionsanalytischen Maßnahmen oder wird das von der DKV übernommen?
dsteinberger

Die Aufnahmen dieser 3D Röntgenuntersuchung zählen nicht zum Bereich Zahnersatz sondern Zahnbehandlung. Sie werden daher nicht übernommen.Zudem ist das Röntgen selbst eine Kassenleistung, auch wenn der Implantologe hier die höherwertige Form anbietet. Doch genau diese wird dann nicht bezahlt.
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