Arag 261 stationäre Zusatzversicherung

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Silvia1964

Sehr geehrter Herr Steinberger,
ich hätte nochmals ein paar Fragen zur stationäre Krankenzusatzversicherung, und zwar ist das Krankenhaus verpflichtet mit gebenüber beim Tarif der Arag 261 ein Einbettzimmer zu stellen, diese gibt es nicht mehr so oft? Wie verhält es sich mit der Chefarztbehandlung muß mich auf Anfrage ein Chefarztbehandeln? Gibt es Fälle wo die Arag die Chefarztbehandlung nicht erstattet hat? Was ist nochmal der genau Unterschied zwischen dem günstigern und teureren Tarifen der Arag nur die Bettenzimmer?
dsteinberger

das Krankenhaus ist nicht verpflichtet, denn wenn kein 1-Bettzimmer da ist, geht es ja nicht. Sie würden dann ein Ersatzkrankenhaustagegeld erhalten.

Bitte beachten Sie, dass für Schwangerschaft grundsätzlich 8 Monate Wartezeit besteht. Anbei die Übersicht der beiden Tarifvarianten. Der Unterschied ist nur das 1- bzw. 2-Bettzimmer.

Die wahlärztliche Behandlung wird bei medizinischer Notwendigkeit bezahlt. Ausnahmen wäre also reine Schönheits-Ops.
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