Zahnzusatzversicherung Ausland

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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dsteinberger

Zunächst einmal sei angemerkt, dass eine Zahnzusatzversicherung nur bei gleichzeitiger Mietgliedschaft der gesetzlichen Krankenkasse, bzw. bei einigen Tarifen bei Vorhandensein der Heilfürsorge möglich ist. Mit Austritt aus der GKV endet der Anspruch auf Versicherbarkeit, ebenso wie bei Übertritt in eine Private Krankenversicherung.

Für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes sollten sie eine gute Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, welche je nach tarif auch für Zahnersatz und Zahnbehandlung leisten.

Jedoch können Sie einige Zahnzusatzversicherungen für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln.
Dies ist jedoch nur z.B: bei der Arag möglich. Beispielsweise Arag Z90 Bonus, Arag Z100, Arag Z70, Arag Z50/90.
Sie würden dann für die Dauer des Auslandsaufenthaltes nur einen geringen BEitrag zahlen, dafür, dass Sie bei Rückkehr nach Deutschland und Wiedereintritt in die GKV den Schutz ohne Gesundheitsfragen wieder aktivieren können.
Ebenso wäre es versichert, wenn dann im Laufe des Auslandsaufenthaltes eine Zahnersatzmaßnahme angeraten wird. Diese wird aber nur für den Teil der BEhandlung erstattet, der dann wieder in Deutschland nach Aktivierung der Zahnzusatzversicherung stattfindet.

Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen sollten Sie sich tatsächlich für einen Tarif der Arag entscheiden, denn viele andere Anbieter ermöglichen Ihnen keinen Auslandsschutz bei Austritt aus der GKV nur die Möglichkeit der Kündigung.
Dort müssten sie dann nach den 6-12 Monaten einen neuen Antrag stellen mit neuen Wartezeiten usw.
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