Arag Z90 - Wurzelbehandlung

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Katharinchen
Beiträge: 9
Registriert: 01.08.2012, 13:48

: Guten Tag, ich bin auf der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung und halte nach Sichtung Ihres Materials die Arag Z90 Bonus als für mich geeignet. Eine Frage habe ich jedoch, ich hoffe Sie können mir helfen. Und zwar war ich letztens beim Zahnarzt zur Wurzelbehandlung. Es wurden 3 Kanäle gemacht, dann wollte die Ärztin nicht weitermachen, weil sie feststellte, dass bei mir anatomisch eine Verbindung zur Kiefernhöhle besteht und sie im schlimmsten Fall Material in die Kiefernhöhle füllt, was operativ entfernt werden müsste. Sie schickte mich zum Endodontologen (Privatarzt). Ich bezahlte 1500 EUR. Nun frage ich mich: 1. Wäre es kein Privatzahnarzt, hätte die Kasse geleistet? Wenn nicht, warum nicht (falls wichtig: es war der vorletzte Zahn oben links)? Denn den Versuch beim normalen Zahnarzt hat die Krankenkasse ja auch bezahlt. 2. Würde die Arag so einen Fall bezahlen?
Denn es heißt ja \"Wurzel-und Parodontalbehandlungen werden in den Fällen erstattet, indem kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkassen steht.\" Deswegen frage ich auch, ob mich die GKV abgelehnt hätte...
3. Könnte ich, falls ein ähnlicher Fall auftritt, ich aber Versicherter bei Arag Z90plus bin, zu diesem Privatzahnarzt gehen? Ich habe gelesen, dass die Arag keine Rechnungen von Privatärzten bezahlt. Woanders wiederum stand, dass das nur gilt, falls die Rechnung GKV Anteile enthält.... 4.
Falls Arag 3. nicht bezahlt, können Sie mir eine Alternative empfehlen, die sowohl preis- als auch leistungstechnisch der Arag ähnelt? Herzlichen Dank Kathi
dsteinberger

die Arag Z90 Bomus leistet nur dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse vorleistet, dies ist aber beim Privatarzt nicht der Fall.
In Ihrem Fall sieht es so aus, dass Sie anscheinend einen Anspruvh gegenüber der GKV hätten, dieser aber aus Sicht der Zahnärztin aber nicht ausreicht.

Nur folgende Tarife würden in einem solchen Fall leisten:

Württembergische BZGU20 ZBU ZGU70 und CSS.privat ZG ZE premium.

Zu finden in unserem Vergleichsrechner

Nun sieht es jedoch so aus, dass in Ihrem Fall der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, da die Behandlung ja bereits angeraten wurde. Das bedeutet, dass eine Zahnzusatzversicherung hier sehr wahrscheinlich sowieso nicht leisten würde, sofern die Behandlung schon zahnärztlich angeraten oder beabsichtigt ist.
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