Wann gilt eine Behandlung als angeraten

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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MisterBoss87
Beiträge: 1
Registriert: 29.11.2012, 23:27

In den Anträgen zur Zahnzusatzversicherung wird ja immer gefragt, ob eine BEhandlung angeraten ist. Wenn mein Zahnarzt mir mal mitgeteilt hat, dass ein gerade mit einer Füllung versorgter Zahn irgendwann mal überkront werden muss, ist das dann angeraten? Was muss ich hier im Antrag angeben?
dsteinberger

Eine Zahnzusatzversicherung leistet für einen VErsicherungsfall nicht, wenn eine BEhandlung konkret angeraten ist. Denn das wäre im Antrag auch anzugeben (je nach Tarif natürlich).

Konkret angeraten heisst:

- z.B. in der Patientakte aktenkundig vom Zahnarzt notiert
- Fernmündlich, z.B. per Telefon vom Zahnarzt mitgeteilt, insbesondere, wenn der Zahnarzt dies notiert oder dem Versicherer auf die Frage nach einer angeratenen Behandlung beantwortet.
- Wenn der Zahnarzt einen Fragebogen nach angeratenen BEhandlungen mit "ja" beantwortet.
- Wenn bereits eine Überweisung an einen Kieferorthopäden erfolgt ist (bei einer KFO-BEhandlung, auch wenn der Zahnarzt selbst die Kieferfehlstellung noch nicht diagnostiziert hat).
- Wenn auf vorhandenen Röntgenbildern eine Behandlungsbedürftigkeit bereits erkennbar ist.
- Wenn ein heil- und Kostenplan bereits erstellt wurde.

Fragen Sie also Ihren Zahnarzt oder wählen Sie einen Tarif wie Arag Z90 Bonus, oder Arag Z50/90 zusammen mit einem zahnärztlichen Befundbericht bei Antragstellung (wartezeiten werden dann zudem erlassen). Wenn der Zahnarzt hier angibt, dass derzeit nichts angeraten ist, dann ist auch alles versichert.
Ein seriöser VErsicherer wie die Arag lässt diesen zahnärztlichen Befundbericht mit Antragstellung auch gelten, egal was der Zahnarzt oder ein anderer Zahnarzt hier bereits mal angedeutet hat.

Es gibt natürlich auch noch Versicherer wie CSS, die trotz eines zahnärztlichen Befundberichtes bei Antragstellung im Leistungsfall die gesammte Patientenakte durchforsten, hier gilt dann das, was oben steht.
VErsicherer wie Janitos dental plus würden sich im Leistungsfall ebenfalls mit der Stellungnahme des behandelnden Zahnarztes zufrieden geben, wenn diese dann bestätigt, dass die Überkronung erst nach Versicherungsbeginn angeraten wurde.
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