Zahnzusatzversicherung bei Molaren-Inzisiven Hypomineralisat

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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Mopple_the_whale
Beiträge: 8
Registriert: 29.08.2012, 13:36

Sehr geehrte Zahnzusatzversicherungsexperten,

wir haben gerade erfahren (leider erst), dass es auch Zahnzusatzversicherungen für Kinder gibt und dass diese im Hinblick auf ggf. später fällige KFO-Behandlungen empfohlen werden.

Nun wurde leider zeitgleich bei unserer Tochter (5) an den gerade erst durchgebrochenen 6-Jahres Molaren eine Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation entdeckt und auch bereits eine Karies. Die Karies soll in den nächsten Tagen abschließend behandelt werden.

Können die Zähne mit Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation in die Versicherung (in welche?) inkludiert werden oder bleiben sie aussen vor? Die Zähne sind ja jetzt abschließend versorgt, allerdings ist es wahrscheinlicher als bei anderen Zähnen, dass hier irgendwann einmal erneut Karies auftritt.

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
dsteinberger

Wenn die BEhandlung abshcließend behandelt ist, wäre der Zahn natürlich auch mitversichert. In diesem Zusammenhang würde ich den Tarif Arag Z90 Bonus oder Arag Z100 empfehlen und gleichzeitig mit dem Antrag den zahnärztlichen Befundbericht einreichen. Wenn der Zahnarzt darauf keine BEhandlungsbedürftigkeit notiert, wäre auch alles normal mitversichert. Antrag sollte gestellt werden, wenn die BEhandlung abgeschlossen ist.
Mopple_the_whale
Beiträge: 8
Registriert: 29.08.2012, 13:36

Hallo, danke für die schnelle Antwort.

Wissen Sie denn, ob man in dem Fall einer Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation von einer abschliessenden Behandlung reden kann? Die Karies wäre ja schon abschließend behandelt, die Schmelzfehlbildung an sich ist ja nicht behandelbar, sie wäre also weiter vorhanden. Wären die Zähne nach abschließender Kariesbehandlung dann dennoch mitversichert? Soll ich bei der Versicherung anfragen?

Danke für die Tarifempfehlungen. Ich werde diese beiden Tarife abschließen.

Wie funktioniert denn die Antragsstellung? Ist für die Versicherung denn nur relevant, ob es aktuellen Behandlungsbedraf gibt oder wird generell ausgeschlossen, was einmal späteren Behandlungs bedarf generieren kann?

Danke
dsteinberger

Deswegen rate ich dazu, den zahnärztlichen Befundbericht vom Zahnarzt ausfüllen zu lassen, wenn dieser keine BEhandlungsbedürftigkeit notiert, dann wird es auch keinen LEistungsausschluss geben. Im anderen Fall wäre es aber auch bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen nicht versichert.
Mopple_the_whale
Beiträge: 8
Registriert: 29.08.2012, 13:36

Vielen Dank,

Sie haben mir sehr geholfen!
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

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