R+V Z2U Fragen

Antworten
franky
Beiträge: 10
Registriert: 10.08.2012, 04:42

Ich interessiere mich für den R+V Z2U, den Unisextarif des R+V Z2, meine Fragen dazu:

Einige Fragen dazu.
1) Alterungsrückstellungen.
Bedeutet das, dass wir nicht mehr als gespart (bezahlt) ausnutzen dürfen (als Ersatz von Behandlungskosten erhalten)?

2) Abhängigkeit von der GKV.
Wie abhängig ist dieser Tarif von den GKV-Leistungen?

3) Ihre Tabelle: „Kassenvorleistung ist keine Leistungsvoraussetzung: voller Umfang (nur Ärzte mit Kassenzulassung).“ Laut AGB von R+V: „Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa.“
Wie passt das zusammen und was bedeutet die Kassenzulassung? Haben die Ärzte im Europäischen Ausland eine Kassenzulassung (ich interessiere mich für Lettland)?

4) Ihre Tabelle: „Summenbegrenzung: Gilt nur für Zahnersatz.“
Haben andere Leistungen, und zwar Zahnbehandlung (außer den angegebenen Zahnprophylaxe und Parodontose-/Wurzelbehandlung), keinen besonderen Summenbegrenzungen?

5) Ihre Tabelle: „Keine Wartezeiten.“
Bedeutet das, dass sofort nach dem Versicherungsbeginn wir eine Behandlung anfangen und entsprechenden Kostenerstattung beanspruchen dürfen?

6) Sie haben geschrieben: „dass herausnehmbare Prothesen mitversichert sind“.
Bedeutet das, dass auch die vor dem Versicherungsbeginn bestehende Prothesen mitversichert sind?

7) AVB/KK 2009 Teil III Tarife Tarif Z2 Punkt 2.3: „Der Versicherer erstattet die erstattungsfähigen Aufwendungen ... , mindestens jedoch den gleichen Betrag, der von der GKV als Festzuschuss ... anerkannt wurde.“
Besteht hier ein Risiko, dass nur eine Doppelsumme von GKV-Leistung erstattet wird? Welche Bedingungen gelten hier zusätzlich?

8) AVB/KK 2009 Teil III Tarife Tarif Z2 Punkt 3: „Nicht erstattungsfähig sind: mit der GKV vereinbarte Selbstbehalte.“
Soweit mir bekannt ist, wir haben keine solche vereinbarte Selbstbehalte (soll ich das vielleicht bei AOK nachfragen?). Was ist das?

9) AVB/KK 2009 Teil III Tarife Tarif Z2 Punkt 3: „Nicht erstattungsfähig sind: Aufwendungen für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie angeratene bzw. geplante Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlung.“
Ihre Tabelle: „Abschluss bei laufender Behandlung: problemlos möglich.“
Bedeutet das, dass ein Vertragsabschluss zwar möglich ist, die Kosten werden aber nicht erstattet. Oder?

10) Ist es möglich nach einiger Zeit (6, bzw. 12 Monate) den Tarif auf einen höheren wechseln (z.B., den Z2u+ZV auf Z1u + ZV)? Welche Bedingungen gelten für solchen Fall?

11) Wie folgt weiter die Antragstellung (sowie weitere Schritte), wenn wir eine für uns passende Zahnzusatzversicherung gewählt haben?
dsteinberger

der R+V (Z2) ist eine sehr gute Wahl, günstig und eine solide Leistung. Der Z1 leistet nur 20% mehr, kostet aber das Doppelte.
1. Alterungsrückstellungen bedeutet nur, dass in Ihrem Beitrag ein gewisser „Sparbeitrag“ vorhanden ist, den Sie für Ihr Alter aufbauen.
Ein Tarif mit Alterungsrückstellungen bedeutet weiter auch, dass der Beitrag nicht aufgrund Älterwerdens steigt. Sie zahlen anfänglich etwas „mehr“, dafür steigt es nicht jährlich an. Die Rückstellungen haben überhaupt nichts mit der Leistung/Erstattung des Tarifes zu tun, es ist eher ein virtuelles Sparkonto, dass man sich in diesem Tarif auf lange Sicht aufbaut.

2. Er ist unabhängig. Wenn die Kasse nicht leistet, dann zahlt der Tarif Z2. Sie müssen aber einen Arzt mit Kassenzulassung nehmen (Deutschland)
Bei einem Privatarzt ohne Kassenzulassung reduziert der Tarif seine Leistung. (es ist ja nicht erwiesen, dass eine Arzt ohne Zulassung besser behandelt, als einer mit Zulassung, deshalb würde reduziert werden. Sie hätten ja auch den mit Zulassung nehmen können)

3. Seit einigen Jahren haben Sie das Recht, sich auch im Ausland behandeln zu lassen, dazu gibt es diverse Rechtsurteile.
ABER : es macht absolut keinen Sinn, wenn man eine Zahnversicherung hat. Sie bekommen dadurch auch nicht mehr Geld.
Beispiel : Hier kostet ein Implantat 2500€, davon zahlt die Kasse 400. Eigenanteil 1900 (ohne Zahnversicherung)
In Tschechien/Polen/Lettland kostet das Implantat vielleicht 1000€, der Zuschuss der Kasse bleibt immer noch gleich ,also 400€. Eigenanteil 600.
In diesem Fall lohnt es sich, weil Sie nur 600 zahlen müssen (zuzüglich Reisekosten/Hotel…)

ABER : wenn Sie den Tarif der R+V haben mit den 70%.
Beispiel : Implantat hier 2500€, Kasse zahlt 400€, dann füllt der Tarif auf 70% auf, also ca 1750€. Eigenanteil 750€.
Wenn Sie jetzt sich in Lettland behandeln lassen, kostet das Implantat z.B 1000. Kasse 400 und der Tarif füllt auf 700€ auf. Eigenanteil 300€. (WENN ES EINE VORLEISTUNG IHRER KASSE GIBT)
450€ gespart, dazu Reisekosten/Hotel/Unterkunft.
Es kommen aber noch andere Probleme hinzu bei einer Behandlung im Ausland, Erstattung im Ausland nach bestimmten Listen (BEL) , dann kommt dazu, dass Sie erstmal nach Lettland müssen, dann müssen Sie einen Heil und Kostenplan erstellen, dann das Ganze an die Krankenkasse (also 1x umsonst gereist) senden, abwarten, dann beim Versicherer einreichen, abwarten, dann nach Lettland die Schraube einsetzen, wieder nach Hause und abwarten (teils bis 2/3 Monate bis es völlig eingewachsen ist), dann wieder nach Lettland um die Krone anzufertigen ..und und und. Es rechnet sich nicht.
Die Heilbehandlung im Ausland macht nur Sinn, wenn es sich um Unfälle oder leichte Probleme handelt (Füllung/Krone ausbessern,akute Wurzelentzündung)…also Dinge, die schnell zu machen sind und einige Stunden in Anspruch nehmen. Eine Implantation geht teils über Monate hinweg und bedingt 4-5 Arztbesuche.
Bitte nehmen Sie Abstand von „Sofortimplantaten“.
Wichtig : Wenn IHRE Krankenkasse bei einer Behandlung im Ausland nicht vorleistet, dann wird durch den Tarif gekürzt.

4. bei der R+V gilt :
Zahnersatz (z1 und z2) : im ersten Kalenderjahr (also jetzt Februar bis Dezember) stehen 1000€ zur Verfügung, im Januar verfallen diese 1000€, wenn Sie sie nicht „genutzt“ haben, aber es stehen 2000€ zur Verfügung für das Jahr 2014, unabhängig ob Sie diese nutzen müssen oder nicht stehen 2015 3000€ zur Verfügung, in 2016 4000€. Jedes Jahr also ein gewisser Betrag, es kumuliert sich jedoch nicht !
Es gilt das Kalenderjahr, schliessen sie z.B im Mai ab, dann stehen Mai-Dezember 1000€ „zur Verfügung“, ab Januar 2014 gelten 2000€ für das ganze Jahr…..für Zahnersatz (Brücken,Kronen,Implantate,Inlays,Onlays,Stiftzähne,Prothesen)

Für den Baustein ZV gilt : im ersten Kalenderjahr stehen 250€ zur Verfügung (sowohl für Wurzelbehandlungen als auch Parodontosebehandlungen und Pro.Zahnreinigung)
Die prof.Zahnreinigung darf aber nur 1x im Jahr gemacht werden. Im zweiten Kalenderjahr 500€, ab dem dritten Jahr keine Begrenzung. Kosten 9,90€/Monat
Stärkere Alternative wäre der ZBU vond er Württembergischen, er kostet 14,72 und hat KEINE Summenbegrenzungen für Parodontose/Wurzelbehandlungen und die prof.Zahnreinigung darf auch mehrmals im Jahr gemacht werden. Allerdings Wartezeit 3 Monate, also wenn die Wartezeit vorbei ist, darf eine PZR gemacht werden bzw wird sie erst ab dem Zeitpunkt erstattet. Dieser Tarif leistet auch für sogenannte Mehrkosten bei Zahnbehandlungen (OP-Mikroskop,Wurzellängenbestimmung,Keimzahlbestimmung).
Das macht der R+V nicht, keine Mehrkosten, entweder leistet der Tarif oder die Kasse, die Behandlungen sind aber gleich (also Behandlung „A“ und „B“ sind gleich , nur gibt es andere Voraussetzungen (also hat die Kasse abgelehnt,weil zu starkt entzündet oder ähnliches) Der Württembergische leistet so gesehen auch für Behandlung „C“, Einsatz OP-Mikroskop z.B.

5. Keine Wartezeit bedeutet : Wenn Versicherungsbeginn 1.2.2013 und Sie z.B 20.2.2013 zum Arzt gehen und er etwas feststellt (was er vorher noch nicht gesehen hat), dann ist das versichert. AUCH wenn die Wartezeiten hätten, wäre das auch versichert, NUR dürfte die Behandlung erst nach Ablauf der Wartezeit beginnen !
Es ist sozusagen alles versichert, was nach Versicherungsbeginn erstmalig festgestellt wird. Wenn er schon VOR Versicherungsbeginn sagt, dass z.B eine Krone gemacht werden muss und dieses auch in die Akte geschrieben hat, dann ist das natürlich nicht versichert.

6. Ja, diese Prothese ist versichert, sie gilt bei der R+V als fester Zahnersatz. Sollte dort etwas nach versicherungsbeginn kaputt gehen und eine Reparatur /Neuanfertigung wäre notwendig ist das versichert.
Hier ein Auszug aus dem Schriftstück
„Gebiss-Prothesen - auch herausnehmbar - gelten als dauerhafter Zahnersatz und sind daher in den Zahnzusatz-Tarifen versichert.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
R+V Krankenversicherung AG


7. Für Sie als Kundin ist das positiv zu sehen.
Sollten Sie sich für eine Regelversorgung entscheiden (also die Behandlung, die die Kasse vorschlägt, dann wird der Betrag verdoppelt, sodass Sie dadurch sicher auf 80-90% d er Rechnung kommen, wenn nicht sogar die Behandlung ganz bezahlen können.
Eine Regelversorgung will jedoch kein Mensch haben (Zähne teils ohne Verblendungen…einfachste Brückenkonstruktionen, teils Metalllegierung…)

8. Selbstbehalt bedeutet, dass Sie mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben, dass Sie z.B bei jeder Behandlung 30% selbst bezahlen, sowohl Zahnarzt als auch andere Ärtze. Dieses wird nicht vom Tarif finanziert, sonst könnte man sich ja an so einem System bereichern.

9. Ja, richtig.
Fehlende Zähne sind bei der R+V nicht mitversichert, wenn also Zahnlücken vorhanden sind (kein Lückenschluss und keine Weisheitszähne) , dann sind diese Lücken nicht versichert.
Abschluss bei laufender Behandlung ist möglich , aber für die VOR Vertragsabschluss schon festgestellten notwendigen Behandlungen wird nicht geleistet.
Beispiel : Januar 2012 sagte der Arzt, dass eine Krone gemacht werden muss, Sie schliessen Januar 2013 ab und auf einmal muss dringend genau diese Krone gemacht werden, das ist nicht versichert.
Dies gilt bei jeder Versicherung.
Zu unterscheiden gilt es, dass eine Versicherung Sie bei laufender Behandlung annimmt oder ablehnt, trotzdem werden bei keiner Versicherung diese Kosten für die laufende Behandlung übernommen, sie werden aber aufgenommen. Wenn die Behandlung nach 2 oder 3 Monaten nach Versicherungsbeginn abgeschlossen sein wird, dann ist das dann auch wieder mitversichert.

10. Ja ein Wechsel ist problemlos möglich. Da es keine Wartezeiten gibt, gibt es auch keine Wartezeiten für die Mehrleistung von 20%. Wichtig : Der Beitrag verdoppelt sich dann fast, also zahlen Sie im Jahr dann auch sicher 200€ mehr. Wenn der Versicherungsfall im ersten Jahr eintritt, dann hat es sich nicht gerechnet, weil 1000€ max, 70% und 90% sind in diesem Fall auch 200€. Also plus/minus Null.
Im zweiten Jahr rechnet es sich auch nicht, der 70er leistet 1400, der 90er leistet max 1800, also 400€ Unterschied, sie haben aber auch 400€ mehr an Beitrag gezahlt. In den ersten 4 Jahren läuft es auf +/- 0 aus. Erst wenn die Summenbegrenzung weg ist und eine sehr hohe Rechnung ansteht, rechnet es sich.
AUF LANGE SICHT jedoch, macht der 70er rechnerisch mehr Sinn als der 90er.
Zudem ist der 70er wesentlich stabiler als der 90er (außerordentliche Anpassung, wenn also die Einnahme/Ausgabesituation nicht stimmt, dann der Versicherer den Beitrag erhöhen) Er darf aber nicht erhöhen durch Älterwerden, weil ja Tarif mit Alterungsrückstellungen !

11. Wenn Sie sich entschlossen haben, würden wir uns natürlich freuen, wenn Sie die Antragstellung über uns abwickeln würden. Wir senden Ihnen dann die Anträge per Post zu.
Es entstehen für Sie keine Kosten/Nachteile. Wir wären dann zukünftig Ihr Ansprechpartner, wenn Sie beispielsweise Fragen hätten oder es zu Problemen führen sollte. Dann helfen wir Ihnen weiter.
Der Vertrag wird aber mit der Versicherung abgeschlossen, auch Beitragszahlung und Erstattung läuft über die Versicherung.
Antworten