ich habe eine Frage bezüglich des Versicherungstarifes: Württembergische ZG70,BZG20,ZB .
Ist ein überbrückter fehlender Zahn als fehlend anzugeben und die Feiler als je 1 Krone?
Entsprechen Venneers ebenfalls Kronen oder müssen sie nicht angegeben werden?
Vielen Dank im Voraus,
Carmen
Frage zum Antrag Württembergische - fehlender Zahn/Brücke
ein überbrückter Zahn ist nicht als fehlend anzugeben, da nur nicht ersetzte Zähne fehlende Zähne sind.Dies gilt nicht nur für die Württembergische, sondern für jede Zahnzusatzversicherung.
enn aber ein Zahn überbrückt ist, wäre dieser eben bei den ersetzten Zähnen anzugeben, Also bei 2 Pfeilerzähnen und einem überbrückten, = 3 Veneers sind ebenfalls als Zahnersatz zu zählen, nicht aber Füllungen, Veneers sind so zu betrachten wie Teilkronen.
enn aber ein Zahn überbrückt ist, wäre dieser eben bei den ersetzten Zähnen anzugeben, Also bei 2 Pfeilerzähnen und einem überbrückten, = 3 Veneers sind ebenfalls als Zahnersatz zu zählen, nicht aber Füllungen, Veneers sind so zu betrachten wie Teilkronen.