Nachversicherungsgarantie für Kinder

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leonore
Beiträge: 3
Registriert: 25.07.2012, 17:30

Ich habe auf Ihrer Seite etwas über die Nachversicherungsgarantie für Kinder gelesen. Was ist damit gemeint? Und wie funktioniert das?
dsteinberger

Alle privaten Krankenversicherer, die als Grundlage Ihrer Versicherungsbedingungen die Musterbedingungen des PKV-Verbandes verwenden, sehen eine Nachversicherungsgarantie vor. Dies betrifft auch die Zusatzversicherung, also die stationäre Zusatzversicherung (Krankenhauszusatzversicherung), Heilpraktikerversicherung und auch die Zahnzusatzversicherung und Pflegezusatzversicherung.

Die Nachversicherungsgarantie sieht vor, dass bei Geburt eines Kindes (aber auch bei Adoption) das Kind im gleichen Tarif wie der Vater bzw. die Mutter versichert werden darf, ohne das eine GEsundheitsprüfung oder die Einhaltung von Wartezeiten notwendig ist.
Diese Nachversicherung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt beantragt werden, der Versicherer kann dann nicht ablehnen.

Sehr interessant ist die Nachversicherung nicht nur bei der Krankenhauszusatzversicherung, sondern besonders in der Pflegeversicherung. Da man leider nicht weiss, ob ein Kind Gesund zur Welt kommt, wäre es sinnvoll, wenn ein Elternteil eine Pflegetagegeldversicherung abschließt, so dass man, wenn das Kind krank zur Welt kommt, sofort Versicherungsschutz ohne GEsundheitsprüfung beantragen kann. Wenn man als Elternteil selbst die VErsicherung nicht wünscht, kann man danach seinen eigenen Tarif auch kündigen, das Kind bleibt jedoch ausreichen abgesichert.

Wichtig ist, dass die Eltern bzw, ein Elternteil mindestens 3 Monate versichert sein muss, damit man ein Anrecht auf die Nachversicherung des Kindes ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten hat.
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