2 Zahnärzte 2 Meinungen

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reigehaus
Beiträge: 8
Registriert: 21.07.2012, 01:46

Ich möchte gerne eine leistungsstarke und preisstabile Zahnzusatzversicherung abschließen, die nicht jährlich teurer wird. Daher ist mir die R+V Z1 ZV ins Auge gesprungen. Nun habe ich folgendes Problem:

Ich war bei einem neuen Zahnarzt zur Prof. Zahnreinigung, dieser machte Andeutungen, dass an 2 Zähnen demnächst eine BEhandlung notwendig sein solle und empfahl mir hier 2 Kronen.
Als mein alter Zahnarzt wieder aus dem Urlaub war, sprach ich ihn darauf an, doch mein Zahnarzt sagte, dass die Zähne noch gut intakt seien, hier würde eine BEhandlung nicht notwendig werden.

Was mache ich nun, wenn ich nach 2 Jahren tatsächlich genau an diesen Zähnen eine BEhandlung bekomme oder Zahnersatz notwendig wird. Der erste Zahnarzt hat die BEhandlung ja angeraten, der 2 nicht. Was empfehlen Sie?
dsteinberger

Sie haben natürlich recht, dass dies ein Problem werden könnten, denn bereits angeratene Behandlungen sind natürlich niemals versichert, auch nicht bei Zahnzusatzversicherungen wie R+V Z1 Zv, die keine Gesundheitsfragen stellen.
Meine Empfehlung wäre es, mit dem Antrag ein zahnärztliches Attest beizulegen, dass bei Ihnen keine Behandlungen angeraten sind.

Zu Nachfragen des Versicherers könnte es jedoch dann kommen, wenn nach einem relativ kurzem Zeitraum Sie dann tatsächlich trotzdem eine BEhandlung genau an diesen beiden Zähnen benötigen, bei denen der erste Zahnarzt eine Behandlungsbedürftigkeit sah, der zweite jedoch nicht. Objektiv würde es dann, wenn der Versicherer sich die Unterlagen des ersten Zahnarztes anfordert (sofern er dies tut, ein Recht hätte er natürlich) und sieht, dass hier eine BEhandlung angeraten war. Wenn der Zeitraum bis zur tatsächlichen Behandlung dann recht kurz war, könnte jeder VErsicher sich darauf berufen, dass der 2. Zahnarzt falsch lag, zumündest könnte vielleicht der 2. Zahnarzt in Regress genommen werden.
Am eindeutigsten wäre es somit, wenn der Zahnarzt, der keine Behandlungsbedürftigkeit sah für seine Unterlagen eine Röntgenaufnahme der betreffenden Zähne macht, auf denen ersichtlich ist, dass tatsächlich aus medizinischer Sicht alles in Ordnung war zum Zeitpunktes des Abschlusses.
So dürften Sie als Patient und auch Ihr Zahnarzt dann im Leistungsfall keine Probleme haben.
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