Barmenia ZGPlus - Beitragserhöhung wegen Alters

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Katharinchen
Beiträge: 9
Registriert: 01.08.2012, 13:48

Ich habe vor ungefähr 10 Monaten den Tarif Barmenia ZG Plus abgeschlossen. Damals war ich 35 Jahre alt, was mir nicht bewusst war, ist, dass der Beitrag bei Erreichen des 36. Lebensjahres auf einmal über 10 Euro teurer wird. Kann ich mich dagegen wehren oder den Vertrag irgendwie kündigen? Oder gibt es die Möglichkeit die Zahnzusatzversicherung zu kündigen, weil ich einen Schaden einreiche oder so? Das geht ja bei der Haftpflicht meine ich. Für eine Antwort wäre ich dankbar.
dsteinberger

Ein ausserordentliches Kündigungsrecht, weil man einen Schaden verursacht , gibt es in der Krankenzusatzversicherung nicht. Auch der VErsicherer kann nicht kündigen, sofern er auf das ordentliche Kündigungsrecht (innerhlab der ersten 3 Jahre) verzichtet, was die meisten guten Anbieter heutzutage tun.

Was es jedoch gibt, sind ausserordentliche Kündigungsrechte für den VErsicherungsnehmer. Und diese gibt es nicht nur bei der Barmenia Zahnzusatzversicherung, sonder so ziemlich bei allen Anbietern, die die Musterbedingungen der Privaten Krankenversicherung als Grundlage ihres jeweiligen Bedingungswerkes nutzen.

Das heisst zum einen, dass man kündigen Kann, wenn der BEitrag ausserordentlich angepasst wurde. Diese Kündigung steht einem innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Anpassung zu.

Eine andere Möglichkeit neben der ganz normalen ordentlichen Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder zum Ende des VErsicherungsjahres (3 Monate Frist) ist jedoch:

Das Kündigungsrecht wegen Erreichen eines bestimmten Alters, wodurch eine neue Beitragsgruppe erreicht wird.

In den Tarifbedingungen heisst dies bei der Barmenia folgendermaßen:
4. Hat eine Vereinbarung im Versicherungsvertrag zur Folge, dass bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder bei Eintritt anderer dort genannter Voraussetzungen der Beitrag für ein anderes Lebensalter oder eine andere Altersgruppe gilt oder der Beitrag unter Berücksichtigung einer Alterungsrückstellung berechnet wird, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person binnen zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt deren In-Kraft-Tretens kündigen, wenn sich der Beitrag durch die Änderung erhöht.
Üblicherweise gibt es bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen einen BEitragssprung mit Erreichen des 16. und 21. lebensjahres, hier steht also das Kündigungsrecht innerhalb von 2 Monaten nach Eintreten der Erhöhung zu. Tarife wie Ja dental plus, CSS flexi usw, die den BEitrag jedes Jahr erhöhen, kann man demnach jedes Jahr mit Inkraftreten des höhere BEitrags auch kündigen. Andere Tarife wie Barmenia ZG PLus, Axa dentpremium, Arag Z90 Bonus usw. bei denen die Erhöhung in 5Jahres- oder 10 Jahres Schritten oder ähnlichem vorgesehen ist, ermöglichen demnach die Kündigung bei Erreichen dieser neuen Altersgruppen.
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