Kürzung bei Materialkosten

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SaurerKunde

Ich bin etwas unzufrieden, bisher hat meine Zahnzusatzversicherung (Tarif Barmenia ZG PLus) immer schnell und einwandfrei bezahlt (Zahnreingung, Inlay, Krone), nun hatte ich eine etwas größere Maßnahme (Brücke), Hier wurde an den Laborkosten ca. 130 Euro gekürzt, mit der BEgründung , dieses seien zu hoch und nicht ortsüblich. GEht das so einfach? Woher soll ich als Kunde dies wissen? Wo kann man nachlesen, was ortsüblich ist?
dsteinberger

Die Barmenia hat kein eigenes Preis- LEistungsverzeichnis für Material und Laborkosten und leistet bedingugnsgemäß Zahntechnische Leistungen sind
bis zu den ortsüblichen Preisen erstattungsfähig
. Es kann daher vorkommen, dass der VErsicherer im LEistungsfall versucht an der ein oder anderen Stelle an den Material- und Laborkosten die Rechnung zu "kürzen". Passiert Ihnen dies können Sie durch eine Stellungnahme des Zahnarztes bzw. des Labors, welches den Zahnersatz angefertigt hat, nachweisen lassen, dass es sich tatsächlich um ortsübliche Preise handelte. Z.B. auch durch einen Kostenvoranschlag eines anderen ansässigen zahntechnischen Labors.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass bei einer solchen Beschwerde die Barmenia in der Regel einklenkt und die vollen Kosten ansetzt, sofern die Kosten tatsächlich ortsüblich sind.
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