UKV angeratene Kieferorthopädie Behandlung

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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dsteinberger

Also,

die Gesundheitsfrage im Antrag für die UKV/BBKK Zahnzusatzversicherung ist folgendermaßen zu verstehen:

Beispiele für angeratene Maßnahmen

Die Zahnersatz- oder Kieferorthopädiemaßnahme wurde vom Zahnarzt empfohlen.
Die Zahnersatz- oder Kieferorthopädiemaßnahme wurde mit dem Zahnersatz besprochen.
Es wurde bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt.
Beispiele für notwendige Maßnahmen
Dem Antragsteller ist ein Inlay oder eine Füllung herausgefallen.
Der Antragsteller hat immer wieder Zahnschmerzen. Eine Brücke hat sich gelockert.
Ein Zahn ist bis auf einen kleinen Rest herausgebrochen oder abgebrochen.
Eltern fällt die Fehlstellung der Zähne ihres Kindes auf und sie gehen davon aus, dass ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung braucht.
Beispiele für beabsichtigte Maßnahmen
Der Antragsteller hat eine herausnehmbare Vollprothese und möchte stattdessen einen Implantat-getragenen festsitzenden Zahnersatz.
Der Antragsteller hat ein oder mehrere Veneers, die beschädigt sind und die er ersetzen möchte.
Der Antragsteller möchte Amalgamfüllungen durch Keramikinlays ersetzen lassen, weil er allergisch ist gegen Amalgam.
Die Zähne eines Kindes stehen minimal schief, sodass eine Kieferorthopädie nicht unbedingt notwendig ist. Die Eltern wollen aus kosmetischen Gründen dennoch eine Behandlung durchführen.


Wenn Du also ehrlich bist, kannst Du ja bereits eine Fehlstellung erkennen und fragst daher nach einem Tarif.

Ein Problem , dies allerdings zu beweisen könnte der Versicherer nachher natürlich haben. je eher aber mit einer Behandlung nach dem Abschluss begonnen wird, desto klar wird der Fall sein. Ich wäre also ganz vorsichtig und würde eher abraten. Auf jeden Fall würde ich in Deinem Fall meine Hand nicht ins Feuer legen, dass die Versicherung nachher problemlos zahlt.

Siehe auch: https://www.versicherung-online.net/Zah ... dlung-234/
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