Münchener Verein - Rechnung abgelehnt

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alice88

Rechnung 1  arzt für naturheilverfahren
Rechnung 1 arzt für naturheilverfahren
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Hallo ,

ich war bei einem Arzt für Naturheilverfahren in Behandlung und der Münchener VErein will nun nicht zahlen. Ich habe die Rechnung mal hier angehängt. weiss jemand, was das Problem ist?
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rechnugn 2 Colon hydro
rechnugn 2 Colon hydro
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dsteinberger

folgendes Problem:


1. Die Rechnung Ihres Arztes, auch wenn er ein Arzt für Naturheilverfahren sein mag (ist leider geschwärzt die Angabe), hat auf der Rechnung nur "individelle Gesundheitsleistung" abgerechnet. . Eine Zusatzsatzversicherung wie der Münchener VErein Naturmedizin 175 (aber übrigens auch alles andere) zahlt aber nicht für IgeL sonder für medizinisch notwendige Naturheilbehandlungen.



Der Arzt müsste also eine Diagnose oder Verdachtsdiagnose auf die Rechnung schreiben und dieses dann behandeln.

Es ist dort als reine Vorsorgebehandlung abgerechnet worden.


Was die Medikemente angeht, diese müssen veorrdnet worden sein, um u.B. eine Krankheit Beschwerde zu behandeln, der Tarif übernimmt nicht die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel oder Prophylaxe.

Was die Hydrocolontherapie angeht:

Der Tarif übernimmt nur die in den Tarifbedingungen aufgeführten Verfahren aus dem Hufelandverzeichnis. Hydrocolontherapie ist darin nicht aufgeführt.

Allerdings bedindet sich die Hydrocolontherapie sehr wohl im offiziellen Hufelandverzeichnis (es war also falsch ,was der Münchener Verein dort schrieb).

Allerdings steht dort in den Tarifbedingungen auch, dass Verfahren, deren Wirksamkeit erwiesen ist übernommen werden.
Dazu müsste auf der Rechnung wieder eine passende Diagnose oder Verdachtsdiagnose aufgeführt sein, die der Arzt/Heilpraktiker mit einer Hydrocolontherapie behandeln möchte (der Spass an einem Einlauf zählt hier nicht oder das gute saubere Gefühl).

Laut Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Colon-Hydro-Therapie ist die Wirksamkeit der Colon-Hydro-Therapie allenfalls medizinisch bei einer Verstopfung begründbar, also zur reinen Darmentleerung.

Wenn Sie dies erstattet bekommen haben möchten, müsste der behandelnde Arzt/Heilpraktiker begründen, welche Beschwerde er hier behandeln wollte. Die Behandlung müsste dann zumindest wissenschaftlch erklärbar und teilweise für diese Art der Beschwerde auch anerkannt sein.

Indikationen könnten sein: Mykose, Rheuma, Neurodermitis, Akne, Migräne, Allergien, Hautproblemen, Blähungen und Depressionen

Ohne medizinische Indikation jedoch wird keine Versicherung dies übernehmen, zumal die Risiken bei dieser Therapieform den nachgewiesenen Vorteilen in den meisten Fällen überwiegen.

Bei Zusatzversicherungen wie Signal Iduna Ambulant plus pur, wo alle Naturheilverfahren aus dem Hufelandverzeichnis erstattungsfähig sind, auch wenn diese wissenschaftlich nicht anerkannt sein mögen, müsste zumindest die medizinische Indikation aufgeführt werden, bei welchem das Verfahren eingesetzt wurde. Ansonsten wäre es eine Verlangensleistung oder reine Vorsorgemaßnahme und nicht Gegenstand einer Naturheilverfahren Zusatzversicherung
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