Continentale CEZP Fragen

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fritzl

Ich habe einige Fragen zur Continentale CEZP Zahnzusatzversicherung:

1. Werden die Kosten für nachfolgende Behandlungen übernommen:
Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, professionelle Zahnreinigung, Kronen, Teilkronen, Inlays, Brücken?

2. Werden die Kosten nur übernommen, wenn auch die Krankenkasse einen Teil bezahlt?

3. Gibt es Höchstzahlgrenzen in bestimmten Zeiträumen?

4. Gibt es Wartezeiten bis zu einer ersten Bezahlung einer Behandlung?

5. Welche Kriterien müssen generell erfüllt werden, damit eine Kostenübernahme erfolgt und wie hoch ist diesen dann?
dsteinberger

Zu Ihren Fragen zur Continentale CEZP Zahnzusatzversicherung gibt es folgendes zu sagen:


1. Werden die Kosten für nachfolgende Behandlungen übernommen:
Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, professionelle Zahnreinigung, Kronen, Teilkronen, Inlays, Brücken?

Füllungen 100%, zudem gelten diese genau wie Wurzelbehandlungen als Zahnbehandlung und fallen daher nicht unter die Summenbegrenzungen für Zahnersatz.
Prof Zahnreinigung wird zu max. 80 Euro im Jahr erstattet.
Wurzelbehandlungen zu 100%, aber nur in den Fällen, wenn Sie gar keinen Anspruch gegenüber der Krankenkasse haben, nicht für Mehrkosten z.B. einer höherwertigen Behandlung mit Laser Mikroskop.
Hier würden nur folgende Tarife leisten: Axa DENT premium, Württembergische ZB ZG70 BZG20 und CSS flexi ZB ZE top. Siehe Vergleichsrechner

Kronen, Teilkronen, Brücken, Implantate usw. gelten als Zahnersatz, diese werden zu 80% erstattet, bei 5 Jahren GKV-Bonusheft sogar zu 90%.

2. Werden die Kosten nur übernommen, wenn auch die Krankenkasse einen Teil bezahlt?


Leider ja und das ist die Schwäche dieses Tarifes. Dies betrifft allerdings nur den Zahnersatz. Bei Zahnbehandlungen ist es ja genau andersherum, Wurzel- und Parodontosebehandlungen werden für den Fall erstattet, dass Sie gar keinen Anspruch gegenüber der Krankenkasse haben.

3. Gibt es Höchstzahlgrenzen in bestimmten Zeiträumen?

Ja, die normalen Begrenzungen sind:
(gilt nicht für Zahnbehandlung, nur Zahnersatz)

1000 EUR in den ersten beiden Jahren
1.500 EUR in den ersten drei Jahren
3.000 EUR in den ersten vier Jahren

Es kann jedoch eine strengere anfängliche Leistungsstaffel geben, diese ist abhängig davon, wie viele fehlende Zähne Sie haben bzw. wie viele Zähne mit Zahnersatz versorgt sind, der älter ist als 10 Jahre.

4. Gibt es Wartezeiten bis zu einer ersten Bezahlung einer Behandlung?


3 Monate für Zahnbehandlung und 8 Monate für Zahnersatz, Entfall bei Unfall

5. Welche Kriterien müssen generell erfüllt werden, damit eine Kostenübernahme erfolgt und wie hoch ist diesen dann?


Die Behandlung muss wie bei jeder anderen Zahnzusatzversicherung auch medizinisch notwendig sein, ein Füllungsaustausch aus rein kosmetischen Zwecken würde z.B. nicht erstattet werden.
Die Erstattung hängt davon ab, ob es sich um eine Zahnbehandlung handelt (100% Erstattung) oder Zahnersatz (80-90% abhängig vom GKV-Bonusheft).
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