Z90 ARAG Zahnzusatzversicherung

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luxer

Meine Fragen:

1. übernimmt die Versicherung Zahnarztrechnungen von Zahnärzten aus Ungarn?, zB wenn man Kosten sparen möchte
2. Wenn ich Zähne mitversichere, gilt dann der Beitragszuschlag über die gesamte Versicherungsdauer ? , zB ich würde längerfristig bei der Arag Z90 bleiben wollen sicher bis zur Rente, dann summiert sich der Zuschlag ganzschön, oder lohnt sich dann ein upgrade auf Z100 wenn man 50+ ist???
3. wenn man die Zahnversicherung bei Arag wechselt (upgrade/downgrade), beginnt dann die Leistungsbegrenzung von vorne???
dsteinberger

Also zu Ihren Fragen:

1. übernimmt die Versicherung Zahnarztrechnungen von Zahnärzten aus Ungarn?, zB wenn man Kosten sparen möchte

Die Arag Z90 Bonus Zahnzusatzversicherung und auch alle anderen Arag Zahnzusatzversicherungen leisten nur bei Zahnärzten, die eine Kassenzulassung haben, dies steht so in den Tarifbedingungen. Ein Zahnarzt in Ungarn dürfte keine deutsche Kassenzulassung haben, damit erübrigt sich das ganze bei der Arag.

2. Wenn ich Zähne mitversichere, gilt dann der Beitragszuschlag über die gesamte Versicherungsdauer ? , zB ich würde längerfristig bei der Arag Z90 bleiben wollen sicher bis zur Rente, dann summiert sich der Zuschlag ganzschön, oder lohnt sich dann ein upgrade auf Z100 wenn man 50+ ist???

Sie meinen wahrscheinlich bei Antrag fehlende nicht ersetze Zähne? Das ist tatsächlich so, natürlich könnten Sie beantragen, sobald die Zähne ersetzt sind, den Zuschlag rauszunehmen. Wirklich fair und solidarisch ist dieses Verhalten natürlich nicht, denn schließlich ist der Versicherer ja für die Kosten des Ersatzes vorher aufgekommen und soll zum Dank dann den BEitrag auch noch senken? Daher ist natürlich das Konzept mit dem Risikozuschlag bei fehlenden Zähnen nicht so schlau für alle Beteiligten, denn derjenige, der genau dies macht, also sich die Zähne ersetzen lässt, könnte dann natürlich mit saniertem Gebiss zu einem anderen VErsicherer gehen oder gar einen Neuantrag stellen und sich dann ohne Zuschlag versichern (natürlich mit neuen Wartezeiten und Summenbegrenzungen). Es ist fraglich, sich die Arag darauf einlassen würde, den Zuschlag nach so einer Aktion dann herauszunehmen. Die Württembergische hat das ganze mit einer verlängerten anfänglichen Leistungsstaffel deutlich klüger geregelt, denn dort würde dann keiner auf die Idee kommen, sich die Zähne sanieren zu lassen und dann noch dafür durch einen geringen BEitrag belohnt zu werden. Stattdessen muss jeder einfach die Summenbegrenzung dann durchlaufen, bei mehreren fehlenden Zähnen eben um so länger, danach dann zu kündigen und zu einer anderen Zahnzusatzversicherung zu wechseln, würde hier keinen Vorteil bringen.
Ein Upgrade in den Tarif Arag z100 und das dann mit 50 Jahren würde kaum günstiger sein, denn dieser Tarif bildet Alterungsrückstllungen und dürfte mit 50 dann deutlich teuerer sein als die Arag Z90 Bonus trotz deren Alterssprünge.
Wie gesagt, man könnte einen neuen Antrag stellen, um den Zuschlag rauszubekommen oder eben den Tarif zu einem anderen Anbieter wechseln. Oder eben gleich, sofern man mehrere fehlende Zähne bei Antragstellung hat auf einen Tarif wie die Württembergische Zahnzusatzversicherung ausweichen.

3. wenn man die Zahnversicherung bei Arag wechselt (upgrade/downgrade), beginnt dann die Leistungsbegrenzung von vorne???

Das hängt ganz davon ab, von welchen in welchen Tarif man wechselt. wenn man vom Arag z70 in Arag Z100 wechselt, werden die zuvor zurückgelegten Wartezeiten usw. angerechnet. Bei einem solchen Upgrade sind jedoch für die Mehrleistungen des neuen Tarifes entsprechend die Wartezeiten und Summenbegrenzungen relevant. Es fängt aber nicht komplett von vorne an.
Bei einem Downgrade von Arag Z100 z.B. in Arag Z70 oder Arag Z50/90 werden die Wartezeiten und auch die Alterungsrückstellungen angerechnet. Es dürfte dann sogar einen kleinen Rabatt geben, da im teureren Arag z100 natürlich mehr Alterungsrückstellungen gebildet wurden.
Bei der letztn Arag Aktion wurde aufgrund der BEitragsanpassung im Tarif Arag Z100 eine Wechselaktion ohne Gesundheitsprüfung in den teilweise besseren Arag Z90 Bonus angeboten. Die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen wurden als Rabatt auf den Beitrag des Arag Z90 Bonus angerechnet (auch wenn dieser selbst keine Alterungsrückstellungen bildet), jedoch waren die 5 Jahre Summenbegrenzung beim Arag Z90 Bonus komplett neu zu durchlaufen.(Es sei denn, man war bereits 5 Jahre im Arag Z100 versichert, dann keine Summenbegrenzungen beim Wechsel in arag z90 Bonus).
Zudem sind bei einem Upgrade immer neue Gesundheitsfragen zu beantworten und wie bereits erwähnt könnten für Mehrleistungen des neuen Tarifes auch Ausschlüsse greifen und natürlich gelten neue Wartezeiten und Summenbegrenzungen 8nur für die Mehrleistungen), man stellt sich durch den Wechsel also niemals schlechter als in dem Tarif, den man zuvor hatte, auch nicht zeitweise.
Bei einem Downgrade entfällt dieses Problem natürlich.
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