Unbeabsichtigt "falsche" Angabe - Anzahl der Zähne

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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Lotti_Totti
Beiträge: 2
Registriert: 13.02.2016, 10:40

Hallo ...

Ich hab da mal eine kleine Frage:

Ich habe Anfang Februar auf „Anraten“ meines Zahnarztes eine ZZV abgeschlossen.
Diese wurde nun auch „rückwirkend“ ab 01.02. bewilligt.

Nun hab ich irgendwie doch ein kleines Problem.

Ich war am 29.01. als Schmerzpatient (so gesehen als Notfall) bei einem ZA.
Da ich noch neu in der Stadt bin und hier noch keinen ZA hatte, habe ich mir kurzfristig einen gesucht.
Hier wurde ausschließlich ein Röntgenbild gemacht und sich der schmerzende Zahn angeguckt. (Zahn kaputt - Wurzelentzündung)

Der ZA meinte, da wär nix mehr zu machen - der Zahn müsste raus. Er selbst würde das aber nicht machen. Er verschrieb mir Antibiotika und gab mir 4 Zettel von Chirurgen in der Nähe – ich solle mir einen aussuchen und selbst einen Termin vereinbaren.

Des Weiteren meinte er, er könne auf dem Röntgenbild sehen, das ich zeitnah eine Krone am Zahn XY bräuchte und riet mir noch eine ZZV abzuschließen. Meiner Meinung nach, ein Rat unter der Hand, bevor ich „offiziell“ Patient werde.
Eine „Erstaufnahme“ wurde an dem Tag noch nicht durchgeführt.

In den nächsten Tagen hab ich eine ZZV abgeschlossen, bei der ich die Gesundheitsfragen meiner Meinung nach richtig beantwortet hatte.

Allerdings habe ich angegeben, dass kein Zahn fehlt, da ich einfach von dem IST-Zustand ausgegangen bin.

Den Termin für die Zahnentfernung hatte ich erst jetzt am 09.02.


Nach dem ich nun ein wenig verunsichert war, weil sich das alles ein wenig überschnitten hatte, rief ich die Versicherung an.

Die Hotline der Versicherung sagte mir, dass die Zahnentfernung selbst am 09.02. nicht schlimm wäre. Allerdings wäre es fragwürdig, ob es am 29.01. nun angeraten war oder nicht?

Wie soll ich bei der ganzen Sache nun weiter vorgehen? Weiß grad nicht weiter...

ZA fragen was in der Akte steht? Bzw. ob drin steht, dass der Zahn entfernt werden musste?
Oder war das alles irgendwie nicht wirklich dokumentiert?
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Hallo,

erstmal haben Sie die Frage im Antrag insofern nicht falsch beantwortet, dass Sie ja noch alle Zähne hatten. Es wäre hier aber noch wichtig zu erfahren, welchen Tarif Sie abgeschlossen haben und ob es eine Gesundheitsfrage nach angeratenen Behandlungen gab. Denn hier hättte wahtscheinlich, sofern diese Frage gestellt wurde angegeben werden müssen, dass das Ziehen eines Zahns angeraten war.
Selbst wenn diese Frage nicht gestellt wurde, so leisten Versicherungen ja nur für Behandlungen, die nach Versicherungsbeginn angeraten werden und keine laufenden BEhandlungen.
Ich fürchte also zumindest, dass Maßnahmen an diesem betreffenden Zahn/Lücke ausgeschlossen sind.

Wenn Sie einen solche Fall mitversichern möchten würde dies mit rechtlicher Sicherheit nur bei UKV/BBKK ZahnPrivat Premium gehen:
https://www.versicherung-online.net/ukv ... erung-917/

Nur hier wäre auch ein Zahn, dessen Extraktion bereits angeraten ist mit einem Zuschlag mitversichert, das gleiche gilt für fehlenden Zähne, bei denen ein Zahnersatz für irgendwann mal bereits angedacht ist. Bei allen anderen Tarifen könnte dies als bereits laufender Versicherungsfall angesehen werden. Zumindest ist dies nicht eindeutig geklärt.

Empfehlung daher:
Melden Sie diese Ihrerm jetzigen Versicherer nach und warten Sie wie er regagiert. Fragen Sie explizit, ob auch der fehlende, noch nicht ersetzte Zahn mitversicherbar ist.

Ich fürchte aber, dass das nicht geht.
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Fairfekt Versicherungsmakler GmbH (Erstinformation)
(www.fairfekt.de)
Sie erreichen uns montags bis freitags von 09:00 bis 19:00 Uhr
unter der Telefonnummer: 040-2110766-0
Lotti_Totti
Beiträge: 2
Registriert: 13.02.2016, 10:40

Hallo nochmal...

Ich habe da doch nochmal ein paar Fragen:

1. Es besteht doch immer noch die Möglichkeit die bestehende Versichrung in der Widerrufsfrist zu kündigen und sich notfalls eine neue zu suchen, um das aktuelle Problem zu umgehen?

2. Ich habe nochmal eine Frage zu dem Tarif der Württembergischen, speziell den ZE90+ZBE, welcher ja auch sehr attraktiv ist.
Die Zahnstaffel würde sich ja auf 72 Monate verlängern. Ist das jetzt der "einzige" Nachteil bei dem Tarif und fehlenden 3 Zähnen?

3. Speziell bei dem Tarif ZE90+ZBE habe ich die Frage gelesen, ob man in den letzten 5 Jahren beim Zahnarzt war und diese ja "grundsätzlich" bejahen müsste, um versichert zu werden.
Zählt dieser oben im ersten Betrag genannte "Notfall" bzw. der folgende Chirurgenbesuch als Zahnarztbesuch? Grundsätzlich ist der reguläre Zahnarztbesuch leider schon ein wenig her.
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Hallo,

also das wäre bei der Württembergischen der einzige Nachteil, das wäre also recht wenig Leistung in den ersten Jahren.. Es wird ja die Frage gestellt, ob in den letzten 5 Jahren ein Zahnarztbesuch stattfand. wenn ja, ist der Tarif abschließbar. Sonst auch, aber mit einer Leistungsstaffel für 8 Jahre.
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
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