Psychotherapie beim Heilpraktiker

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alice88

Ich suche eine Heilpraktikerversicherung.Unter welcher Voraussetzung wird Psychotherapie beim Heilpraktiker bezahlt?

Was ist der Unterschied zwischen Hufelandverzeichnis und der Gebührenordnung?
dsteinberger

Psychotherapie beim Heilpraktiker unter welchen Voraussetzungen?
Zunächst einmal darf in den letzten Jahren keine Psychotherapie stattgefunden haben oder angeraten gewesen sein.

Wenn dies erst einmal geklärt ist und ich Ihnen sagen kann, welche Tarife überhaupt abschließbar sind, kann die Frage näher beantwortet werden. Einige Tarife erstatten dann die Psychotherapie beim Heilpraktiker (Ziffer 19.1. bis 19.7), die Behandlung muss medizinisch notwendig sein und grundsätzlich geeignet sein eine nach Versicherungsbeginn diagnostizierte Krankheit zu behandeln. Die Psychotherapie beim Heilpraktiker ist weniger dazu geeignet ernsthafte Psychotherapien durchzuführen, eher sind es kleine Dinge wie Stress, Rauchentwöhnung, Gewichtsreduktion etc. oder um in einem gesamtheitlichen Ansatz bestimmten Beschwerden auf den Grund zu gehen. Im Gegensatz zu einer richtigen Psychotherapie wird man also nicht 50 Sitzungen sonden vielleicht 4-5 benötigen und die werden dann durchaus auch erstattet.

Versicherungen wie Barmenia AN + oder Inter AHP AVP leisten oder auch die Allianz AmbulantBest leisten durchaus für Psychotherapie, sofern nicht bereits angeraten und sofern keine Vorbelastungen in Form von zurückliegenden Erkrankungen bestehen.

Der Unterschied zwischen Gebührenordnung und Hufelandverzeichenis?
Meinen Sie hier das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder die Gebührenordnung für Ärzte?
Das Hufelandverzeichnis ist eine Auflistung aller in Deutschland überwiegend anerkannter alternativer Heilmethoden mit entsprechendem Vorschlag für Ärzte, wie man einzelne Behandlungen mit einer Ziffer aus der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen kann, da z.B. Bioresonanztherapie selbst nicht in der GOÄ aufgeführt ist, ist im Hufelandverzeichnis aber eine andere GOÄ Ziffer genannt, mit der man diese Behandlung abrechnen kann.

Heilpraktiker hingegen rechnen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab (GebüH). Dies ist im Gegensatz zur GOÄ keine Gebührenordnung, sondern die dort aufgeführten Ziffern und Verfahren und der dafür zu berechnende Preis (Mindessatz bis Höchstsatz) basiert auf Umfragewerten bei Heilpraktikern in Deutschland, die 1985 einmal ermittelt wurde. Es ist also eine Spanne von Preisen und stell Durchschnittwerte dar.
Theoretisch kann ein Heilpraktiker nehmen, was er mit dem Patienten aushandelt. Tut er dies nicht kann man nach „Treu und Glauben“ einen Preis in der Spanne des GebüH als Patient voraussetzen. Da diese Preise sehr alt sind, orientieren sich Heilpraktiker eher am Höchstsatz teilweise sogar darüber (in dem Fall müssen sie es aber mitteilen).
Heilpraktikerversicherungen leisten immer bestimmte Prozentsätze bezogen auf den Preis im Hufelandverzeichnis (also der GOÄ-Ziffer) bzw. nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (die meisten Tarife bis Höchstsatz).
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