Zahnzusatzversicherung Hallesche Leistungsbegrenzung

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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Smash
Beiträge: 1
Registriert: 17.07.2023, 20:46

Hallo,

ich habe bei der Halleschen eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen (dentPRO.80 dentZB.100 dent.ZB100 dent.ZE.90). Ich bin jetz im 5. Versicherungsjahr, ab nächstes Jahr gilt keine Leistungsbegrenzung mehr. Behandlungsbedarf wurde dieses Jahr festgestellt und der Übernahme der Kosten wurde zugestimmt. Nun gilt aber noch die Leistungsbegrenzung im 5. Jahr. Meiner Kenntnis nach gilt als Abrechnungstermin das Datum der tatsächlichen Behandlung, soweit ich das verstanden habe. Nun die Frage: Wenn ich die Behandlung erst im nächsten Jahr vornehmen lass, gilt dann die Leistungsbegrenzung weiterhin oder erhalte ich volle Zuzahlung, weil die tatsächliche Behandlung erst nach dem Zeitraum der Leistungsbegrenzung durchgeführt wurde?
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Hallo,

es gilt hier nicht das Datum der Rechnungsstellung und auch nicht das Datum, an welchem die Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wurde, sondern das Datum in welchem die einzelne Behandlungspositionen stattfanden. Dies wird auf der Rechnung für jede einzelne GOZ-Ziffer aufgeführt sein. Alles was also letztendlich stattfand nach dem 5. Versicherungsjahr fällt auch nicht unter die Begrenzung.
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
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