Wie werden fehlende Zähne definiert?

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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Dougan
Beiträge: 5
Registriert: 17.08.2021, 16:00

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin 37 Jahre alt und beabsichtige eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen mit der bestmöglichen Leistung. Nun sind jedoch einige Baustellen bei mir.

Ich habe 1 komplette Lücke, sowie 5 oder 6 zerstörte Zähne, welche extrationswürdig sind (teilweise nur noch "Krümel") , dazu drei angelegte, noch nicht durchgebrochene Weisheitszähne. Insgesamt habe ich eine Krone. Meine Frage wäre ob das nun 1 oder 5 fehlende Zähne sind?

Im April letzten Jahres mußte bei meinem damaligen Zahnarzt eine Wurzelbehandlung abgebrochen werden, da die örtliche Betäubung nicht wirkte. Ich bin dann nicht mehr hin gegangen, somit in keiner aktuellen Behandlung. Es gab eine Empfehlung für das weitere Verfahren. Der Heil- und Kostenplan wurde im April 2020 erstellt, wurde danach wohl nicht verlängert bei 6 Monaten Gültigkeit.

Ihrer geschätzten Antwort entgegen sehend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.



Mail vom Zahnarzt:

Anbei Ihr Zahnbefund und OPG-Aufnahme der ersten Kontrolluntersuchung am
14.04.2020 zur Weiterleitung.

Eine Paradontosebehandlung wurde nicht vorgenommen und eine
endodontische Behandlung wurde wegen ungenügender Anästhesiewirkung
nicht abgeschlossen.

Die Empfehlung für die weitere Behandlung lässt sich wie folgt
zusammen-fassen:
-konservierende Behandlung der Restbezahnung
-Entfernung der zerstörten Zähne und nicht erhaltungswürdigen Zähne
-prothetische Rehabilitation

Die Prognose der verlagerten Weisheitszähne sollte explizit abgeklärt
werden.
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Im Sinne der Antragsfragen bei Zahnversicherungen gelten als fehlende Zähne = fehlende nicht ersetzte Zähne, also fehlende Zähne, die nicht durch einen Zahnersatz (auch herausnehmbar, sofern nicht nur als Provisorium angelegt) ersetzt sind.

Weisheitszähne und Milchzähne und auch ein vollständiger Lückenschluss (Zähne links und rechts neben einem fehlenden Zähn sind komplett zusammengeschoben und haben die Lücke bereits geschlossen) gelten nicht als fehlend.

In Ihrem Fall fehlen die extraktionswürdigen Zähne ja noch nicht, aber das Ziehen ist bereits angeraten.

Bei dieser Anzahl lässt sich das auch nicht versichern.

Einzig die UKV ZahnPrivat Premium versichert neben bis zu 3 fehlenden Zähnen auch Zähne, bei denen die Extraktion bereits angeraten wurde. Aber in der Summe eben maximal 3, was bei Ihnen übertroffen wird. Da auch schon ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde, gilt die BEhandlung spätestens seit der Erstellung des HKP auch definitiv schon als begonnen.

Empfehlung: Zähne so günstig wie möglich selbst ersetzen lassen, es ginge auch herausnehmbarer Zahnersatz, Danach eine Zahnversicherung wie zahnzusatzversicherung-ohne-gesundheitspruefung-289/" class="postlink autolinks">universa unident privat abschließen, die auch Zähne versichert, die mit herausnehmbarem Zahnersatz ersetzt wurden.
Sollte später dann doch ein anderer Zahnersatz nötig werden, wäre dies dann versichert
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
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