Kostenerstattungsprinzip Privatpatient Zahnzusatzversicherun

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Paul Siegert

Mein Zahnarzt meinte, dass er viele hochwertige BEhandlungen, z.B. Wurzelbehandlung mit Lasermikroskop, oder auch Parodontosebehandlungen und viele mehr komplett privat in Rechnung stellen muss, da sobald eine Mehrleistung durchgeführt wird, die die Kassenleistung übersteigt, er die komplette BEhandlung nicht über die Krankenkasse abrechnen darf. Er empfahl daher die Umstellung auf das Kostenerstattungsverfahren. Welche Zahnzusatzversicherung würde zusammen mit dem Kostenerstattungsprinzip /Kostenerstattungsverfahren funktionieren und z.B. die Mehrkosten absichern? Eine Erstattung für Zahnersatz sollte im besten Fall auch enthalten sein.
dsteinberger

In der Tat funktioniert z.B. die zahnzusatzversicherung-502/" class="postlink autolinks">Württembergische Zahnzusatzversicherung Tarife ZB ZG70 BZG 20 zusammen mit einer Umstellung in das Kostenerstattungsprinzip. Sie werden dann zum Privatpatienten. Sie müssten dafür über ein Formular bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen, dass Sie für den dentalen Bereich das Kostenerstattungsverfahren beantragen. Sie erhalten dann jeweils eine komplette Privatrechnung.
Diese senden Sie dann an Ihre Krankenkasse, welche einen Teil davon übernimmt. Den Rest würde dann die Zahnzusatzversicherung erstatten.

Das gleiche funktioniert natürlich auch für den ambulanten Bereich, dafür bräuchte man eine entsprechende ambulante Zusatzversicherung. Z.B. Tarif Arag 182.
Paul Siegert

Vielen Dank, ich werde dann als erstes Mal bei meiner Krankenkasse DAK anfragen, wie ich das ganze beantrage.
dsteinberger

In jedem Fall sollten Sie aber zunächst den Antrag stellen für die passende Zahnzusatzversicherung, Sie sind immer 12 Monate an das Kostenerstattungsverfahren gebunden. Wird beispielsweise der Antrag von der privaten Zahnzusatzversicherung nicht angenommen, müssten Sie für diesen Zeitraum alle Restkosten selbst bezahlen. Im Bereich der dentalen Versorgung ist dies zwar nicht so problematisch wie im ambulanten oder stationären Bereich ohne eine geeignete Absicherung, trotzdem Raten wir , genau so vorzugehen, um die Risiken von extrem hohen Restkosten ohne geeignete Absicherung zu vermeiden. Also erst Abschluss der Zahnzusatzversicherung, danach Start der Umstellung in das Kostenerstattungsverfahren.

Das Formular usw. können Sie natürlich auch vorher schon zusenden lassen.
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