Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Kalle1976
Beiträge: 1
Registriert: 09.11.2012, 14:45

Mich würde mal etwas zu dem UZ1 der DKV interessieren.
Irgendwie verstehe ich die Bedingungen nicht so ganz (bin allerdings im Normalfall nicht gerade begriffsstutzig). Es heißt doch daß es eine Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist, und heißt auch, daß bereits angebotene Behandlungen davon ausgeschlossen sind.
Jetzt meine Frage, wenn man bereits bei einem Menschen *weißer Hautkrebs* festgestellt hatte, man deswegen in stationärer Behandlung war, alles entfernt wurde und im späteren Verlauf kehrt der *Hautkrebs* erneut zurück, sind diese Kosten für Stationär von der Versicherung abgedeckt, oder nicht.
Ebenso würde es mich interessieren, wie das bei anderen Vorerkrankungen (krumme Wirbelsäule, Hohlkreuz, Rundrücken, probleme mit den Bandscheiben, Arthrose in beiden Knien und Kreuzbandverletzung am linken Knie, beide Hüftgelenke kaputt, spastische Bronchitis, Allergien überwiegen Hausstaub, Holzstaub und Hunde, atopische Dermatitis, Psychische Vorbelastung) ist, die aber durch eventuelle Verschlimmerungen, erst später Stationär behandelt werden, zudem stehen jetzt weitere Untersuchen bei mir an, bei denen ich natürlich auch noch nicht wissen kann, was sich dabei ergeben wird.
Zu mir, ich bin männlich, 36 Jahre jung und es geht hierbei um mich selbst.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand eine passende Antwort dazu bringen könnte, mit der ich auch wirklich was anfangen kann, da ich in Versicherungstechnischen Fragen, mich nicht soooo gut auskenne, bräuchte aber wirklich unbedingt etwas, was meine bisherigen Vorerkrankungen NICHT ausschließt und am besten Direkt anfängt zu greifen, ohne Wartezeit.
Im Voraus Besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen Kalle1976

PS: Also ich war gerade erst 11 tage stationär und wurde aus dem Krankenhaus entlassen. Die folgenden Behandlungen (Kunsthautwechsel und Versorgung der Wunde, die mir durch eine Tumorentfernung (weißer hautkrebs) entstand.......ca 5cm - 6cm Durchmesser, am rechten Schienbein). Wäre eine folgende stationäre Behandlung wegen Hautkrebs mitversichert, auch wenn das innerhalb der nächsten 24 monate der Fall wäre und wäre auch die Versicherungsleistung gegeben, wenn durch meine momentan angeratenen Ambulanten Tests, sich weiterer Krebs zeigen würde (welcher aber bisher noch NICHT bestätigt wird, es wird lediglich dahingehend Untersucht, ob es da was gibt bei mir)??
dsteinberger

Hallo,

Die Klarstellung ist wie folgt zu verstehen:

Wenn für eine Erkrankung innerhalb der letzten 24 Monate vor Abschluss ein Krankenhausaufenthalt noch nicht angeraten oder angedacht war, so ist er versichert. Zum Hautkrebs also foglendes: Innerhalb der letzten 24 Monate vor Abschluss fand ein Krankenhausaufenthalt statt, insofern gibt es hier einen Leistungsausschluss für Hautkrebs.

Für die psychischen Erkrankungen, Allergien etc gilt, sofern ein Krankenhausaufenthalt in en letzten 24 Monaten dafür noch nicht angedacht war, Versicherungsschutz. Der Hautkrebs wäre also nicht versichert, die anderen Vorerkrankungen schon.
dsteinberger

Übrigens lässt sich die Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen nun auch mit einem Krankenhaustagegeld von bis zu 65 Euro am Tag, ebenfalls ohne Gesundheitsfragen kombinieren. Es handelt sich um den Tarif DKV KKHT.

Infos dazu hier:
http://www.versicherung-online.net/DKV- ... ragen-599/
BNowak
Beiträge: 16
Registriert: 27.09.2015, 13:15

Ich füge meinen Beitrag zum Tarif Deutsche Krankenversicherung DKV UZ1 UZ2 auch noch einmal hier ein, da in diesem Thread die Frage nach Versicherungsschutz bei Vorerkrankungen gestellt wurde:
Werden also bei dem Tarif UZ1 bzw. UZ2 alle Krankheiten, die weniger als 2 Jahre vor dem Abschluss des Vertrages auf Empfehlung des Arztes - Hausarzt, Augenarzt etc. - zu einem Krankenhausaufenthalt führen bzw. eine Behandlung angeraten ist, als nicht abgeschlossener Versicherungsfall abgelehnt? Es steht doch in den Bedingungen: "weiterbehandelt". Vollkommen klar ist, dass eine Versicherung nicht möchte - und natürlich auch die DKV nicht möchte, dass jemand eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen abschließt, um sie gleich planmäßig in Anspruch zu nehmen. Wenn also der Krankenhausentlassungsbericht vermerkt, dass eine Weiterbehandlung bzw. Nachbehandlung oder eine stationäre Beobachtung in Zukunft nötig ist, so ist dies ein Versicherungsfall und damit durch die Bedingungen des Tarifes nicht gedeckt.
Was passiert aber in dem folgenden Fall: eine Krankheit XY wird im Krankenhaus behandelt, der Patient ist geheilt bzw. als geheilt entlassen. Eine Nachuntersuchung ist nicht erforderlich (bei mir war nach einer Netzhautpoeration sogar sechs Wochen später eine Flugreise erlaubt worden und ich habe sie problemlos absolvieren können), die Nachkontrolle beim Hausarzt bzw. Augenarzt ergibt ein Jahr später keine Probleme.
Dann wird die Versicherung abgeschlossen - aber die 24 Monate seit dem Krankenhausaufenthalt sind noch nicht vorbei - und es tritt unvorhergesehenerweise, also nicht geplant - nach Versicherungsbeginn ein erneutes Problem auf, d.h. Netzhaut löst sich erneut ab, was aber nicht vorhersehbar war. Ist dies dann ein neuer Versicherungsfall und somit über die Versicherung - es geht hier ja "nur" um die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer - abgedeckt, d.h. sie zahlt die Mehrkosten oder heißt es dann: Krankenhausaufenthalt wegen Netzhautablösung, die ist dann für die gesamte Zukunft ausgeschlossen, auch wenn 5 oder 10 Jahre nach Versicherungsbeginn der Patient - etwa bei der Netzhaut - erneut behandelt werden muss? Oder anderes Beispiel -extremer: Herzinfarkt. Patient erleidet Herzinfarkt. Dann wird er als geheilt entlassen. Darauf schließt er den Tarif DKV UZ1oder UZ2 ab, die Versicherung tritt in Kraft. Der Abschluss erfolgt innerhalb der 24 Monate nach dem ersten Herzinfarkt. Dann erleidet er - nachdem die Versicherung "in Kraft" getreten ist und die Wartezeit abgelaufen ist, einen zweiten Herzinfarkt. Kann er dann das Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch nehmen oder nicht?
Sollte dies so sein, kann man den Tarif UZ1 bzw. UZ2 ja nur abschließen, wenn man 24 Monate vor Abschluss keinen Krankenhausaufenthalt wegen einer Krankheit hatte bzw. ein solcher durch einen Arzt - Hausarzt oder Augenarzt - angeraten wurde. Auch wenn man von diesem Krankenhausaufenthalt als "geheilt" entlassen wurde, d.h. ein neuer Krankenhausaufenthalt in absehbarer Zeit wegen dieser Sache nicht mehr notwendig sein sollte?
dsteinberger
Administrator
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Eine sehr gute Frage.

In dem Beispiel mit der Netzhautablösung wäre diese noch recht einfach zu behandeln. Denn: Sofern die Behandlung mit der Operation abgeschlossen ist, ist auch der Versicherungsfall beendet.
Löst sich nun unvorhergesehen und nachdem eine Ausheilung und Behandlungsende bereits vorlag die Netzhaut wieder ab, so stellt dies im Prinzip einen neuen Versicherungsfall dar.

Denn per Definition beginnt der Versicherungsfall mit der Heilbehandlung und er endet, wenn aus medizinischen Gründen keine Heilbehandlung mehr erforderlich ist.

Wenn die Erkrankung also zwischendurch ausgeheilt war, würde eine gleiche aber neue BEhandlung am Auge einen neuen VErsicherungsfalls darstellen.

Jedoch bezogen auf "Krankheit XY".
Wenn nun vor Versicherungsbeginn in den letzten 24 Monaten eine Krankenhausbehandlung wegen einer Erkrankung stattgefunden hat, diese Erkrankung aber nach dem Krankenhausaufenthalt nicht ausgeheilt ist, so würde eine erneute stat. BEhandlung wegen der gleichen noch andauernden Behandlung einen laufenden Versicherungsfall darstellen, sofern auch wieder davon auszugehen ist, dass eine stat. Behandlung zukünftig erfolgen könnte.

Beispiel Depression: Wenn der Versicherte in stat. BEhandlung wegen Depressionen in den letzten 24 Monaten war und auch danach die BEhandlung, wenn auch ambulant, weitergeführt wird, so wäre ein erneuter Krankenhausaufenthalt, sofern dieser in den 24 MOnaten vor Abschluss der Versicherung bereits als Alternative besprochen wurde nicht versichert. Denn die Behandlung insgesamt dauert ja an und damit der Versicherungsfall.

In diesem Fall geht es aber z.B. um eine Depression und diese heilt eigentlich niemals aus.

Bei der Sache mit dem Auge hingegen, sofern die Behandlung komplett abgeschlossen und ausgeheilt war und auch die Erkrankung, wegen derer die OP stattfand ausgeheilt war.
Eine erneute Erkrankung des Auges würde dann wie aucheine erneute Grippe, Beinbruch, Schnittverletzung einen neuen Versicherungfall darstellen.
Im Zweifel müsste dann Ihr Arzt Ihnen natürlich attestieren, dass die Behandlung zuvor komplett abgeschlossen war und das diese erneute Erkrankung nicht vorhersehbar war und daher natürlich auch kein zukünfitger Krankenhausaufenthalt
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dsteinberger
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Es gibt ausser dem Tarif DKV UZ1 noch eine weitere Möglichkeit für eine stationäre Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen:

Gruppentarif für Mitglieder der MHPLUS oder BKK VBU.

Diese Kassen kooperieren mit der Hallesche.
Diese ermöglicht bei Wechsel zu einer dieser Kassen den Abschluss einer stationäre Zusatzversicherung mit Wahlärztlichen Leistungen.
https://www.versicherung-online.net/mh- ... agen-1078/


Wichtiger Hinweis:

Im Gegensatz zu DKV UZ1 leistet die Hallesche dann zwar grundsätzlich auch für den Chefarzt, allerdings sind gewisse chronische, bzw. schwere Krankheiten oder auch psychische Erkrankungen dort nicht mitversichert, sofern sie bereits bei Abschluss der Versicherung bestanden. DKV UZ1 schliesst ja z.B. psychische Erkrankungen nicht komplett aus, sofern bei Abschluss keine stationären Behandlungen deswegen angeraten sind.

Wer aber wahlärztliche Leistungen versichern möchte und an z.B. Depressionen leidet, erhält über den Gruppentarif Hallesche die Möglichkeit alle anderen Erkrankungen, nur eben nicht die psychischen Erkrankungen, absichern zu können.
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dsteinberger
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Auch derzeit noch stellt die DKV UZ1 Krankenhauszusatzversicherung der einzige Tarif dar, der ohne Gesundheitsprüfung abschließbar ist.

Allenfalls im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung über Gruppenverträge des Arbeitgebers gäbes es vereinzelte Ausnahmen für vollwertige stationäre Tarife ohne Gesundheitsfragen. Im Rahmen einer Einzelversicherung stellt DKV UZ1 jedoch die einzige Alternative dar.
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gibt es vielleicht mittlerweile auch eine Krankenhausversicherung inkl. Chefarzt, die ohne Gesundheitsfragen wäre`?
dsteinberger
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Leider nein, bisher ist die DKV mit ihnen Tarifen DKV UZ1 oder UZ2, der einzige Anbieter, der ohne Gesundheitsfragen abschließbar ist und nicht nur unfallbedingte Krankenhausaufenthalte absichert.
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Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es auch weiterhin nur ohne Chefarztbehandlung, also nur die Absicherung des Einbettzimmers.

Es handelt sich um den Tarif UZ1 bzw. UZ2 der DKV AG , alle anderen Tarife mit Chefarzt sehen eine Gesundheitsprüfung vor.

Anmerkung/Ergänzung

Es kann zum Tarif UZ1 nun auch ein Krankenhaustagegeld von bis zu 65 Euro abgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um den Tarif DKV KKHT. Das DKV KKHT Krankenhaustagegeld leistet zudem auch bei vollstationären Kuren oder REHA Maßnahmen.

Sie finden diesen z.B. in unserem Krankenhausvergleichsrechner:
http://www.versicherung-online.net/kran ... leich-288/


Update: Die Tarife der DKV sind derzeit die einzigen Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen.
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