Lange nicht beim Zahnarzt!

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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Xaxaji57
Beiträge: 1
Registriert: 05.08.2019, 23:01

Hallo,

Ich bin 32 Jahre alt, und ich war das letzte mal vor 20 Jahren beim Zahnarzt, da wurde mir in den Backenzahn gebohrt und eine Füllung verpasst. Dieser Backenzahn ist mit der Zeit natürlich gebrochen und wird auch schon schwarz, und ich bin mir ziemlich sicher, der muss bald gezogen werden, paar Wochen halte ich das noch aus NICHT zum Zahnarzt zu gehen. Ansonsten sieht mein Mund auch aus wie eine Ruine, hier und da Karies, also es wird richtig richtig teuer, das volle Programm.

Lohnt es sich für mich jetzt noch eine ZZV abzuschließen?

Ich tendiere zum Prestige-Tarif der Bayrischen, durch die Gesundheitsfragen komme ich durch, und wie geht es weiter? wenn ich dann mit meiner ersten Rechnung für ein Implantat ankomme, und die rausfinden dass ich so lange nicht beim Zahnarzt gewesen bin, könnte das Ärger geben?

Ja, ich weiß, in den ersten Jahren würde ich maximal die Leistung der Zahnstaffel bekommen, und den Rest selbst dazu geben.

liebe grüße
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

In dem Fall würde der Tarif UKV ZahnPrivat Premium in Frage kommen. Dieser leistet auch dann, wenn das Ziehen eines Zahns bereits angeraten ist. (Zuschlag 8,60). Wichtig ist aber, dass ausser dem zu ziehenden Zahn nicht angeraten ist.
Sie finden den Tarif im VErgleichsrechner, bitte dort 1 fehlenden Zahn angeben und dass keine BEhandlungen angeraten sind (der fehlende ZAhn zählt in dieser Ausnahmeregelung nicht für diese Frage).
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Fairfekt Versicherungsmakler GmbH (Erstinformation)
(www.fairfekt.de)
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dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Grundsätzlich gelten Versicherungsfälle, die bei Versicherungsbeginn ja bereits angeraten sind als nicht mitversichert (Ausnahme bei fehlenden oder zu ziehenden Zähnen Tarif UKV ZahnPrivat Premium).
Aber was gilt als angeraten?
In jedem Fall, wenn ein Zahnarzt eine BEhandlung bereits angeraten hatte (auch vor längerer Zeit) und diese Behandlung dann einfach ein paar Jahre nicht durchgeführt wurde, z.B: weil der Zahnarzt nicht besucht wurde.
War beim letzten Zahnarztbesuch allerdings keine neue Behandlung angeraten und es hat einfach über Jahre kein Zahnarztbesuch stattgefunden und es würde dann eine Zahnversicherung vor dem nächsten Zahnarzttermin abgeschlossen werden, kann eine Behandlung natürlich auch erst nach Versicherungsbeginn angeraten werden.

Ist eine Behandlungsbedürftigkeit allerdings so eindeutig, dass dies auch der Laie hätte erkennen müssen, kann es natürlich auch ohne vor Versicherungsbeginn vom Zahnarzt angeratene Behandlung ein Problem geben. Denn natürlich tritt ein Versicherungsfall dann ein, wenn offensichtlich ist, dass eine Behandlung nötig ist.
Ist also eindeutig z.B. belegbar, dass vor Versicherungsbeginn (auch ohne stattgefundenen Termin) beispielsweise Zähne bereits abgebrochen waren und die Behandlung wird dann nach Abschluss erst durch einen Zahnarzt angeraten, könnte der Versicherer theoretisch dies als bereits vor Versicherungsbeginn eingetretenen Versicherungsfalls deuten und dann diese Behandlung ausschließen.
Bei nicht eindeutig behandlungsbedüftigen Fällen, z.B. nicht sichtbare Schäden, könnte der Versicherer natürlich ohne Einträge in der Patienteakte, (die vor Versicherungsbeginn datiert sind) schwerlich nachweisen, dass die Behandlung bereits vor Versicherungsbeginn ersichtlich war. Als Laie ist man ja kein Zahnarzt und kann daher in vielen Fällen eine Behandlungsbedürftigkeit auch nicht erkennen.

Insofern kann man im Normalfall davon ausgehen, dass ohne Eintrag in der Patientenakte vor Beginn der Versicherung es meist keine Probleme gibt, wenn dann eine Versicherung abgeschlossen wird und danach etwas vom Zahnarzt angeraten wird.
Aber dies gilt eben nicht in jedem Fall pauschal, insbesondere nicht, wenn eine BEhandlungsbedürftigkeit von jedem normalen Menschen eindeutig vor Abschluss hätte erkennbar sein müssen. Es liegt dann natürlich am Versicherer zu beweisen, dass eine Behandlungsbedürftigeit bereits vor Versicherungsbeginn offensichtlich erkennbar war. Das ist eben ohne Einträge eines Zahnarztes schwer nachzuweisen.

Die Deutsche Familienversicherung geht aber z.B. bei Behandlungen (ausser nachweislicher Unfall), die kurz nach Versicherungsbeginn (so 1-2 Monate) stattfinden, meist erstmal pauschal davon aus, dass die Behandlung bereits vor Versicherungsbeginn angeraten war und lehnt Zahlungen oft ab.

Versicherer wie die UKV ZahnPrivat Premium oder Münchener Verein ZahnGesund 100 sind da oft deutlich kundenfreundlicher und würden, sofern Zweifel bestehen über eine Anfrage beim Zahnarzt prüfen.
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