Münchener Verein Tarif 175 Naturmedizin

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Tina77
Beiträge: 2
Registriert: 17.03.2016, 14:23

Ich habe 2015 mit Versicherungsbegin 01.11.2015 die o.g. Zusatzversicherung abgeschlossen.
Mitte November war ich das erste Mal bei meiner Heilpraktikerin. Nach vier besuchen bekam ich, eine Rechnung,
die ich beim Versicherer einreichte.
Jetzt bin ich etwas erstaunt darüber, dass die Versicherung, von meiner GKV noch einen Leistungsbericht zu den von meiner Heilpraktikerin diagnostizierten Erkrankungen für die letzten 3 Jahre haben möchte.
Im Prinzip fand ich gegenüber anderen Zusatzversicherungen die bei Antragstellung abgefragten Gesundheitsfragen echt human, frage mich jetzt allerdings ob das der Hacken an der günstigen Zusatzversicherung.
Da ich so ein Verfahren nicht kenne, jetzt meine Frage, ist das Standard und muss ich mit Nachteilen rechnen?
dsteinberger

Hallo,

erst einmal leistet auch der Tarif Münchener VErein Naturmedizin so wie sonst auch andere Tarife nicht für bereits bei Vertragsabschluss bereits laufende Behandlungen.
Des Weiteren gab es ja auch bei diesem Tarif 2 , wenn auch sehr einfache Gesundheitsfragen.
Stichprobenartig überprüft also auch der Münchener Verein durch die Anfrage wie bei Ihnen, ob Sie die Gesundheitsfrage entsprechend richtig beantwortet haben.
Zudem wird er in diesem Zusammenhang auch überprüfen, ob es sich bei der Behandlung , die Sie nun mit Ihrer Rechnung eingereicht haben um eine neue, als erst nach dem Versicherungsbeginn gestartete Behandlung handelt.
Sie haben insofern nicht viel zu befürchten, es handelt sich hier um ein Prozedere, welches auch bei allen anderen Anbietern wie Signal Iduna, Arag, UKV, BBKK, Hanse Merkur üblich ist.

Dies wird natürlich nur einmal durchgeführt und ist nicht bei jeder Rechnung erneut notwendig. Da es aber nicht selten vorkommt, dass zum einen selbst diese einfachen Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden (sehr häufig ist z.B. dass jemand sich in einer ambulanten Psychotherapie befindet/befand) bleibt zur Erhaltung des niedrigen BEitrags gar nichts anderes übrig als einen bestimmten Prozentsatz der Kunden zu überprüfen.
Kunden, die in den ersten 1-2 Jahren nichts an Rechnungen einreichen werden dabei in der Regel kaum überprüft. Je eher und je mehr man also einreicht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer solchen Überprüfung, was auch Sinn macht. Denn stellt sich heraus, dass ein für die Versichertengemeinschaft "teurer" Versicherter den VErsicherungsschutz aufgrund falsch beantworteter Gesundheitsfragen gar nicht hätte erhalten dürfen, so wäre es den ehrlichen Kunden gegenüber nicht zuzumuten, dass diese die BEhandlungskosten für ihn tragen.

Fazit: So eine Prüfung ist zwar nervig, aber absolut nicht ungewöhnlich und wird bei allen Versicherungen durchgeführt. Wenn sich dann herausstellt, dass bei Ihnen alles in Ordnung war und auch die eingereichte Behandlungsrechnung ein neuer nicht vorher eingetretener Versicherungsfall ist, so wird die Abrechnung beim nächsten und übernächsten Mal dann auch deutlich schneller von statten gehen.

Die anderen Möglichkeiten wäre bei der Überprüfung:
- Versicherer findet heraus, dass Sie die GEsundheitsfragen mit "nein" beantwortet haben, obwohl "ja" richtig war, so wird der VErtrag rückwirkend ab Beginn gekündigt.
- Versicherer findet raus, dass die eingereichte Rechnung eine bereits vor VErtragsbeginn andauernde, nicht ausgeheilte Erkrankung betrag, die auch bereits vorher ärztlich dokumentiert war: In dem Fall würden nur für diese Erkrankung betreffende Behandlungskosten nicht erstattet werden, alles weitere natürlich schon.
Tina77
Beiträge: 2
Registriert: 17.03.2016, 14:23

Danke für die Antwort.
Ich stehe jetzt allerdings vor dem Problem, dass die von meiner GKV geforderte Leistungsübersicht nicht erbracht werden kann, da diese nicht gespeichert werden.
Ich habe mir dies von meiner GKV schriftlich geben lassen. Bin gespannt wie der Münchener Verein darauf reagiert. Schlussendlich werde ich vermutlich die Blöde sein und auf den Kosten sitzen bleiben, auch wenn ich nichts dazu kann, dass meine GKV die geforderte Leistungsübersicht nicht speichert, wobei ich auch dazu sagen muss, dass es auch nichts zu speichern gibt, nur beweisen kann ich es nicht.
dsteinberger
Administrator
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Registriert: 23.04.2012, 13:19

NEin, wenn nichts gespeichert ist, kann der Münchener Verein Ihnen da auch keinen Strick draus drehen. Das ist sogar ein Vorteil für Sie. Diese Przedere geht ja nur darum, herauszufinden, ob man Ihnen eine der Krankheiten nachweisen kann. genau das geht ja nicht, wenn nichts über Sie gespeichert wurde.
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Fairfekt Versicherungsmakler GmbH (Erstinformation)
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