Laufende Behandlung - was ist das

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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goldi77
Beiträge: 13
Registriert: 02.08.2012, 15:46

Bei mir wurde letztes Jahr ein Zahn gezogen. Nun soll man ja bei einigen Tarifen fehlende Zähne mitversichern können. Aber doch nur, wenn eine BEhandlung nicht angeraden ist oder man sich nicht in einer laufenden Behandlung befindet. Ist es nicht immer angeraten einen fehlenden Zahn zu versichern? Oder wie ist das in meinem Beispiel ?
dsteinberger

In den Versicherungsbedingungen einer jeden Zahnzusatzversicherung steht immer der Satz, dass nur für Versicherungsfälle geleistet wird, die nach VErtragsschluss eintreten.
Ferner ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt, was als Versicherungsfall zu werten ist:

Es ist die begonnene HEilbehandlung, zudem ist ein VErsicherungfall mit Ende einer Heilbehandlung abgeschlossen.

Wenn also ein Zahn gezogen wurde, die Wunde ausgeheilt ist und der Zahnarzt nicht angeordnet oder geraten hat und dies auch schriftlich in der Patientenakte so notiert ist, dass ein Zahn ersetzt werden muss, ist der VErsicherungsfall abgeschlossen.
Er beginnt, wenn der Ersatz des fehlenden Zahnes erstmalig angeraten wird.

Sofern also noch keine Zahnersatzmaßnahme angeraten wurde, ist der fehlende Zahn mitversichert. Am besten sollte man den Zahnarzt fragen, ob in der Patientenakte ein entsprechender Vermerk über angeratenen Zahnersatz zu finden ist oder nicht. Wenn ja, ist eine Absicherung nicht mehr möglich, zumindest nicht für die angeratene BEhandlung, sonst schon.

In jedem Fall ist eine Absicherung der gesunden Zähne bei folgenden Tarifen auch während einer angeratenen Behandlung möglich bei:

Ja dental Plus
Arag Z90 Bonus (mit Zahnzeugnis)
R+V Z1 +ZV
zahnzusatzversicherung-502/" class="postlink autolinks">Württembergische Zahnzusatzversicherung
Universa dentPrivat
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