Kündigung

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Danny
Beiträge: 1
Registriert: 11.08.2014, 14:49

Die Versicherung hat meinen Versicherungsschutz gekündigt, wegen Angabe von Unwahrheit.

Grund:
ich habe die Fachsprache des Zahnarztes nicht benutzt (nicht derer mächtig),
sodass der von mir verwendete Begriff lt. der Versicherung eine andere Darstellung ergeben hätte.
dsteinberger

Hallo,

Sie können gegen eine Kündigung immer Einspruch einlegen, zudem sich an den Versicherungsombudmann der PKV kostenlos wenden:

http://www.pkv-ombudsmann.de/

Es scheint so als wolle die CSS insbesondere die Kunden in den alten CSS flexi Zahntarifen loswerden, da mit diesen Tarifen ein Millionen-Minus gemacht wurde.

Die neuen Tarife der CSS Zahnzusatzversicherung sind sicherlich nachhaltiger kalkuliert. Trotzdem ist es immer ratsam alle Angaben im Antrag genaustens zu recherchieren oder eben gleichen einen Anbieter ohne Gesundheitsfragen zu wählen : z.B. R+V Z1U ZV oder auch die Münchener Verein Zahnzusatzversicherung: https://www.versicherung-online.net/mue ... erung-852/

Dort besteht dann nicht die GEfahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung, so dass der Versicherer einfach kündigen kann. Trotzdem zahlt eine Zahnversicherung nie für BEhandlungen, die vor Abschluss bereits angeraten sind.
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