Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Schwarzstefanie

Ich leide an schwerem Asthma und möchte gerne eine Krankenhauszusatzversicherung für die Unterbringung im Einbettzimmer abschließen. Ich wurde bereits von 2 Versicherungen abgelehnt (CSS und HUK). Gibt es für mich eine Möglichkeit mich doch noch zu versichern?
dsteinberger

Bei einer stationären Zusatzversicherung , die neben der 1-Bettzimmer Unterbringung auch die wahlärztliche Leistung versichert wird es tatsächlich schwer. Je nach Ausprägung des Asthmas kämen wenige Versicherer mit einem hohen Risikozuschlag (eventuelle Gothaer mediclinic) oder mit Leistungsausschlüssen (eher nur bei allergischem Asthma z.B. Arag) in Frage.

Es gibt seit neustem auch eine stationäre Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen, es handelt sich um den tarif UZ1 von der DKV, welcher allerdings nur die Unterbringung im 1-BEttzimmer, nicht aber die wichtige wahlärztliche Leistung absichert.
Allerdings ist das natürlich besser als gar nichts. Bereits angeratene BEhandlungen und Versicherungsfälle sind jedoch ausgeschlossen.

Hier Infos zum Tarif ohne GEsundheitsfragen:

http://www.versicherung-online.net/Kran ... efung-601/
lieselotteriebe

Ich habe auch noch eine Frage zu diesem Tarif:

Ich weis, daß ich ab 12.06. 2012 wieder ins KKH muß.Wenn ich jetzt eine
Versicherungfür UZ1 Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen von der DKV abschließe, geht das rückwirkend zum 01.06.2012?
Gehe anschließend zur Reha, und eventuell habe ich im Herbst noch eine OP:
Wenn ja, geben Sie mir bitte Bescheid.
dsteinberger

Der Abschluss ist schon rückwirkend zum 1.6.2012 ist möglich, allerdings hat der Tarif 3 Monate
allgemeinte Wartezeit und 8 Monate besondere Wartezeiten (Psychotherapie, Zahnersatz, Schwangerschaft). Zudem gilt kein Versicherungsschutz für bereits laufende
angeratene Behandlungen. Das heisst also dass die Wartezeiten zum 1.6.2012 anfangen würden zu zählen, ein Krankenhausaufenthalt für eine bereits bestehende Vorerkrankung, die auch noch immer behandelt wird, wäre ausgeschlossen.
P. Robert

Danke für die prompte Rückmeldung und den Hinweis.

Ich unterschreibe den Vertag trotzdem, (liegt bereits vor ) und gebe ihn gleich zur Post.
dsteinberger

Folgender Nachtrag nach unserer direkten Anfrage an die DKV Krankenversicherung zur Definition, was genau versichert ist und was nicht:

Klarstellung der Leistungspraxis für laufende Versicherungsfälle:
Für den Abschluss des Tarifs UZ ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Das bedeutet, ein policierungsfähiger Antrag wird auch dann dokumentiert, wenn bei der zu versichernden Person (VP) schon gesundheitliche Einschränkungen vorliegen.
Führen diese Krankheiten zu einer notwendigen Heilbehandlung, sprechen wir von einem Versicherungsfall, der erst endet, wenn aus medizinischen Gründen keine Heilbehandlung mehr erforderlich ist. Dieser sogenannte laufende Versicherungsfall ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
So kann bei einem stationären Aufenthalt aufgrund einer bestehenden Krankheit die Frage aufkommen, ob die DKV für diese Erkrankung bei einer stationären Heilbehandlung leistet.
Zur Klarstellung gilt für die Leistungspraxis folgende Regelung:
Aus den UZ Tarifen besteht kein Leistungsanspruch für einen Versicherungsfall, der vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Arzt in den letzten 24 Monaten vor Vertragsabschluss die Notwendigkeit einer stationären Weiterbehandlung in Erwägung gezogen hat.
Diese Regelung wird mit Wirkung des Vertragsabschlusses wirksam, d. h. sie gilt auch für die bereits nach Tarif UZ versicherten Kunden.


Vorerkrankungen sind also mitversichert, nur wenn innerhalb der letzten 24 Monate vor Abschluss eine stationäre BEhandlung angedacht war wäre genau dieser Versicherungsfall ausgeschlossen. Wenn jedoch jemand z.B. Asthma oder ähnliches hat, ohne dass hier ein Krankenhausaufenthal angedacht war, ist sowas demnach ganz normal mitversichert.
lehoki
Beiträge: 15
Registriert: 10.08.2012, 14:29

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich suche eine Krankenhauszusatzversicherung (stationäre Zusatzversicherung) fuer meine Ehefrau ohne wartezeit fuer die Schwangerschaft,
dsteinberger

Sofern Ihre Frau bereits schwanger ist, wird der Versicherungs-Fall (die Schwangerschaft) ausgeschlossen. Ist also nicht möglich. Wenn Sie es lediglich planen, kann man die Schwangerschaft umgehen, indem Sie einfach ein ärztliches Zeugnis mit dem Antrag einreichen. Möglich ist dies z.B. bei Arag 261 oder Arag 262.
chios
Beiträge: 10
Registriert: 22.07.2012, 07:21

Ich suche eine Krankenhauszusatzversicherung.Wo ich ein 1 Bett Zimmer habe und wenn es geht Chefarzt Behandlung. Wie ich gelesen habe gibt es auch den Vetrag ohne Gesundheitsfragen ist das richtig?
dsteinberger

eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nur ohne Chefarztbehandlung, also nur die Absicherung des Einbettzimmers.

Es handelt sich um den Tarif UZ1 bzw. UZ2 der DKV AG , alle anderen Tarife mit Chefarzt sehen eine Gesundheitsprüfung vor.

Anmerkung/Ergänzung

Es kann zum Tarif UZ1 nun auch ein Krankenhaustagegeld von bis zu 65 Euro abgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um den Tarif DKV KKHT. Das DKV KKHT Krankenhaustagegeld leistet zudem auch bei vollstationären Kuren oder REHA Maßnahmen.

Sie finden diesen z.B. in unserem Krankenhausvergleichsrechner:
http://www.versicherung-online.net/kran ... leich-288/


Update: Die Tarife der DKV sind derzeit die einzigen Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen.
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