KO bei Z70 und Kosten für Behandlunsunterlagen

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Elisabeth
Beiträge: 1
Registriert: 01.06.2015, 10:10

Guten Tag!

Ich lasse zur Zeit eine KO Behandlung durchführen, die von der gesetzlichen GKK übernommen wird. Dabei sind bisher auch verschiedene Kosten für Einzelbehandlungen angefallen, die nicht von der GKK übernommen werden und ich habe die Rechnungen dazu bei der ARAG (Tarif z70) eingereicht.
Die ARAG will zur Leistungsüberprüfung verschiedene Unterlagen (Röntgenbilder, Modelle etc). Mein Kieferorthopäde will nun 78€ dafür berechnen, dass er Duplikate dieser Unterlagen anfertigt und zur ARAG sendet. Die ARAG will diese Kosten aber nicht übernehmen mit der Begründung Duplikate seien nicht notwendig, weil sie die Unterlagen nach Einsichtnahme so schnell wie möglich zurückgeben würden.
Wie wird mit so einem Fall üblicherweise umgegangen?

Vielen Dank!
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Aus meiner Sicht muss der Versicherer für die Kosten der Erstellung von Unterlagen aufkommen. Ob es nun78 Euro sein müssen weiss ich nicht. Aber der Zahnarzt kann sich Kopien bezahlen lassen.
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
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