Kieferorthopädische Behandlungen

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rybak

Bei kieferorthopädischen Behandlungen besteht auch eine Wartezeit von 8 Monaten? Und übernimmt die Zusatzversicherung in jedem Fall die kieferorthopädische Behandlung? Also auch wenn nur aus ästhetischen Gründen eine Korrektur vorgenommen wird?
dsteinberger
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Registriert: 23.04.2012, 13:19

kosmetische Eingriffe sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die kieferorthopädische Behandlung darf natürlich vor Vertragsbeginn nicht angeraten worden sein. Ferner werden Sie im Antrag nach Kiefer-oder Zahnfehlstellungen gefragt. Sofern Sie diese Frage bejahen, werden Sie wahrscheinlich von der CSS abgelehnt.

Sofern eine Kiefer-oder Zahnfehlstellung bereits vorliegt, gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit, einen Vertrag dafür abzuschließen und den Versicherer dafür zahlen zu lassen.
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
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