Kieferorthoädie Zahnversicherung Erwachsene

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annas
Beiträge: 13
Registriert: 21.08.2012, 12:15

Hallo,
> ich suche nach einer Zahnzusatzversicherung, welche auch kieferorthopädische Behandlung durchführen (ich bin 24 Jahre alt). Ich hatte als Kind bereits feste Zahnspangen unten sowie oben. Oben ist alles ok. Unten haben Sie sich jedoch wieder stark verschoben. ich möchte dies gern machen lassen. Dies wäre allerdings nur kosmetisch und wurde nicht medizinisch angeraten. Gerade eben habe ich mir die Zahnzusatzversicherung der AragZ100 angeschaut. Heißt das es würde nur übernommen werden wenn der Zahnarzt dies als notwendig ansieht oder wird dies auch übernommen wenn es nur kosmetisch wäre?
>
> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
dsteinberger

Eeine Zahnversicherung, auch die Tarife der Arag Z100 oder Arag Z90 Bonus oder Arag Z70 leisten nur bei medizinischer Notwendigkeit, wobei eher das Problem ist, dass die Zähne ja bereits verschoben sind. HEisst also, wenn Sie den Tarif abschließen, aber in der Patientenakte ist bereits vermerkt, dass eine Zahnfehlstellung vorhanden ist, so wäre der Versicherungsfall bereits eingetreten. Als in jedem Fall medizinisch notwendig würde die Behandlung nur gelten, wenn Sie in KIG2 eingestuft werden.
annas
Beiträge: 13
Registriert: 21.08.2012, 12:15

In der Beschreibung auf (https://www.versicherung-online.net/Zah ... aedie-613/) steht allerdings folgender Auszug: "Empfehlenswerter sind da die Tarife der Arag Krankenversicherung, hier wird im Antrag nämlich nur nach angeratenenund beabsichtigten Behandlungen gefragt. Liegt also eine kleine kosmetische Fehlstellung vor, so wäre diese folglich nicht anzugeben, sofern der Zahnarzt hier nicht bereits Anmerkungen gemacht hat. Wird später eine Zahnfehlstellung, aus welchem Grund auch immer, medizinisch notwendig, würde dies den Versicherungsfall der Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie auslösen. Der Versicherer könnte sich auch nicht darauf berufen, dass der Antragsteller im Antrag falsche Angaben gemacht hat, denn es wurde nicht nach einer vorhandenen Fehlstellung gefragt, nur nach angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen." Was genau heißt KIG2? Und Vorfällen ab wann ist eine Fehlstellung medizinisch notwendig?
dsteinberger

also sofern Ihr Zahnarzt bezüglich der Fehlstellung keine Notizen oder Röntgenaufnahmen gemacht hat, dürfte dies durchaus funktionieren.
Im Antrag wird tatsächlich nur nach einer angeratenen Behandlung gefragt, allerdings auch nach beabsichtigten (Sie dürfen also auch nicht mit einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden schon darüber gesprochen haben). Fragen Sie also bitte den Zahnarzt, was er notiert hat.
Sie können , um einen Wartezeiterlass zu erhalten und zudem auf der sicheren Seite zu sein, auch eine zahnärztlichen Befundbericht ausfüllen. (Formular vom Versicherer) Wenn der Zahnarzt auch darauf keine Fehlstellung erwähnt, sollten sie später kein Problem haben.
Die Arag Tarife finden Sie im Zahnzusatzversicheurng Vergleichsrechner .

KIG2 heisst Kieferindikationsgruppe 2:
https://www.versicherung-online.net/kie ... ruppe-150/

KIG 1 wäre die kleinste Fehlstellung. Zahlen muss eine Versicherung nur bei medizinischer Notwendigkeit. Bei KIG1 wäre das dann nur der Fall, wenn sich die Zähne ohne Behandlung weiterverschieben würden.

Beachten Sie zudem, dass die Tarife in den ersten Jahren Summenbegrenzungen haben, zudem wird ein Versicherer um so misstrauischer je eher nach Versicherungsbeginn Sie schon einen Leistungsantrag stellen.
Der Zahnarzt müsste dann bestätigen, dass bei Antragstellung die Zähne nicht behandlungsbedürftig waren und aus seiner Sicht auch keine relevante Fehlstellung vorhanden war, aber diese nun deutlich geworden ist oder entsprechend nun die Zähne schiefer sind.
annas
Beiträge: 13
Registriert: 21.08.2012, 12:15

Ich habe bisher mit meinen Zahnarzt nicht über meine fehlstellung gesprochen aber es stört und ärgert mich einfach das meine Zähne so stark verschoben sind. Da ich mich bisher aber nicht wirklich damit beschäftigt habe ist das alles noch sehr unklar für mich. Weil wenn die Versicherung nur greift wenn die Behandlung medizinisch notwendig wäre bin ich mir nicht sicher ob das überhaupt Sinn macht weil ich ja nicht weiß ob es das ist. Und wie komme ich an den zahnärztlichen befundbericht?
dsteinberger

Ob die Behandlung medizinisch notwendig ist, das würde nachher ein Kieferorthopäde entscheiden, da Sie das aber stört und es anscheinend auch schlimmer wird, nehme ich mal an, dass es in Ihrem Fall zumindest irgendwann medizinisch notwendig werden könnte. Es wäre ja sowieso nicht versichererbar, wenn man bereits jetzt sagen könnte, dass es 100% ig behandelt werden muss, da dies dann auch der Zahnarzt sofort sehen müsste und in den Befundbereit reinschreibt.
Eine Möglichkeit wäre ansonsten ja der Tarif Arag Z70, welche recht günstig ist und 70% der Kosten erstattet für KFO und Zahnersatz. Das Risiko wäre dann natürlich noch bezahlbar. Auch Arag Z90 Bomus kann interessant sein, zumal dort ja auch z.B. die professionelle Zahnreinigung mitversichert ist. Der Tarif ist dann effektiv gerechnet durch diese Erstattungen nicht so teuer.
Sollte Ihre KFO Behandlung später nicht ausreichend schlimm sein, haben Sie immer noch eine hervorragende Zahnversicherung, die für Füllungen, Inlays, Prof Zahnreinigung und vieles mehr leistet.
Und zudem kann es zukünftig natürlich noch medizinisch notwendig werden eine Kieferregulierung durchzuführen.
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