Gold und - oder Keramik ?

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Rainer1965

Hallo !

wie ist das bei der CSS ? zahlen die auch Gold oder Keramik Verblendungen ? in welchem Fall wirdwelche Art bezahlt ? Kann ich mir das aussuchen ?
Danke und Gruss
dsteinberger

Die CSS Zahnzusatzversicherung sieht keine Einschränkung bezüglich der Kaborkosten vor, es gilt aber natürlich der Grundsatz der Angemessenheit der Kosten bei der Abrechnung. Sowohl Gold als auch Keramik sind dabei erstattungsfähig und Sie haben demnach die freie Wahl. Sofern die Kosten dann auf der Rechnung als angemessen anzusehen sind (also z.B. ortsüblich oder nach BEL II, BEB oder nach einer praxiseigenen Laborliste) wird auch nicht bei den Material- und Laborkosten gekürzt, egal, ob es sich um eine Verblendung aus Gold oder KEramik handelt.

Wichtig ist natürlich, dass eine Zahnersatzmaßnahme medizinisch notwendig war, also eine Krone und VErblendung nicht rein aus kosmetischen Gründen ausgetauscht oder eingesetzt wurden, aber das gilt natürlich analog für jede private Zahnzusatzversicherung.
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