Erhöhung wegen Alters - Kündigungsmöglichkeit?

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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dsteinberger
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Registriert: 23.04.2012, 13:19

"Ich habe meine Zahnversicherung bei der Bayerischen. Diese hat meinen Beitrag erhöht, da ich jedes Jahr älter werde. Ich habe aufgrunddessen versucht zu kündigen. Meine Kündigung wurde jedoch nicht akzeptiert und man hat meine Kündigung erst zum Ende des nächsten Versicherungsjahres akzeptiert.
Ist das korrekt?"
Solche Anfragen erhalten wir immer wieder und hier muss klar gesagt werden, dass viele Versicherer, bzw. vor allem deren Mitarbeitet das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) nicht richtig kennen.
Denn dort heisst es:

Auszug VVG §205 Abs.3
Ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, dass bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder bei Eintreten anderer dort genannter Voraussetzungen die Prämie für ein anderes Lebensalter oder eine andere Altersgruppe gilt oder die Prämie unter Berücksichtigung einer Alterungsrückstellung berechnet wird, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person binnen zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen, wenn sich die Prämie durch die Änderung erhöht.
Es steht also ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, an welches sich Versicherer auch zu halten haben. Wird ein solcher Altersbeitragssprung z.b. zum 1.1.2024 wirksam, so muss der Versicherer bis zum 28.2.24 eine Kündigung aufgrund altersbedingter Beitragserhöhung rückwirkend zum 1.1.2024 akzeptieren.

Übrigens gibt es in diesem Zusammenhang einige Tarife, in die man unter Anrechnung der Vorversicherung dann wechseln kann und in diesem Fall keine Wartezeiten und im besten Fall auch keine oder zumindest nur sehr geringe anfängliche Summenbegrenzungen bestehen:

Siehe:
https://www.versicherung-online.net/zah ... sler-1134/
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