Css flexi - Knirschschiene

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Cat
Beiträge: 2
Registriert: 06.11.2012, 23:49

Hallo,

Ich habe mal eine Frage bezüglich der css flexi. Ich bin seit Juli 2009 dort zahnzusatzversichert. Im Winter 2009 habe ich eine Knirschschiene auf eignen Wunsch bekommen und trage seitdem auch weiterhin eine. Bisher wurden alle von der Kasse bezahlt, meine Zähne zeigen noch keine großen Abnutzungserscheinungen. Da ich gelegentlich leichte Kieferschmerzen habe meint mein Zahnarzt wir sollten mal eine Funktionsanalyse machen und eine neue Schiene erstellen. Wie verhält es sich da mit der Versicherung und der Zuwendung. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung hatte ich ja noch keine. Bin mir auch nicht mehr sicher ob dies damals überhaupt gefragt wurde. Können die mich beim Nachfragen mit einem Leistungsausschuss Strafen?

Gruß Cat
dsteinberger

Hallo,

damals fragte die CSS noch nicht explizit im Antrag nach einer Kirscherschiene oder Aufbissschiene, aber es wurde gefragt, ob derzeit Zahnbehandlungen stattfinden. Hier wäre dann auch die Knirscherschiene anzugeben. Der Fall wie bei Ihnen ist auch anderen Versicherten passiert. Im Leistungsfall, wenn die CSS dahinterkommt, dass eine Aufbissschiene auch damals schon getragen wurde,, wird den VErtrag küdnigen und rückwirkend zurücktreten.
Wenn Sie dies nun nachmelden, wird Ihnen angeboten den Vertrag mit einem Leistungsausschluss für die Schiene und auch für Bruxismus (Zähneknirschen) und Folgen weiterzuführen, den es handelte sich (wenn auch um eine nur fahrlässige) vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Andererseits eine grobe Fahrlässigkeit würde nach 5 Jahren verjähren, wenn es dem Versicherer noch 2 Jahre nicht auffällt, könnte er kaum noch vom VErtrag zurücktreten, nur wenn er Ihnen eine Arglist nachweisen könnte, was nahezu unmöglich sein dürfte.

Ich rate Ihnen klar davon ab und würde empfehlen den Tarif zu kündigen, nachdem Sie alle laufenden Behandlungen beendet haben. Der Abschluss folgender TArife wäre in Ihrem Fall ohne Probleme oder Einschränkungen möglich ohne einen LEistungsausschluss für Zähneknirschen:

Ja dental Plus
Universa dentprivat.

Ansonsten schätzen Sie bitte das Risiko für sich ab, in jedem Fall haben BEispiele unserer Kunden mit ähnlichem Fall gezeigt, dass die CSS versuchen wird, den Vertrag zu beenden, wenn es zu einem größeren LEistungsfall kommt, nach 5 Jahren ab Unterschrift auf dem Antrag, wäre dies aber kaum noch möglich.
Cat
Beiträge: 2
Registriert: 06.11.2012, 23:49

Danke für die ausführliche Antwort. Wenn ich sie richtig verstehe wurde damals nur nach aktuellen Behandlungen gefragt. Die Schiene wurde aber erst nach dem Abschluss der Versicherung beantragt und war zum Abschlusszeitpunkt auch nicht in der Planung. Dann dürfte es ja eigentlich keine Probleme geben, oder ?

MfG Cat
dsteinberger

Hallo Cat,

dann hatte ich das sogar falsch gelesen. In Ihrem Fall brauchen Sie sich ja absolut keine Gedanken machen, denn der Versicherungsfall ist ja erst nach Abschluss eingetreten. Also alles in Ordnung.
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