CSS- Aus meiner Absicht absolut unseriös

Antworten
Steffen_1608
Beiträge: 1
Registriert: 20.02.2015, 08:57

Altersbedingt (45 Jahre) habe ich Probleme mit meinem Kiefergelenk links.

Der Kieferorthopäde vermutet, aber kann eine konkrete Aussage erst nach einer Voruntersuchung geben.
Die Kostenübernahme für die Voruntersuchung wurde der CSS mitgeteilt. Dann erfolgte die Formularanfrage der CSS, welche zeitnah von meinen Zahnarzt und Kieferorthopäden beantwortet wurde.

Die Kostenübernahme für die Voruntersuchung wurde trotzdem von der CSS unter dem fadenscheinigen Grund abgelehnt, dass Sie die Gesamtkosten der Behandlung benötigen.

Wozu dann vorab der Bürokratiekrieg mit Ihren Formularen???
Sie hatten ja bereits das Kostenangebot für die Voruntersuchung.

Wie soll mein Kieferorthopäde die Kosten der Behandlung ohne Voruntersuchung abschätzen?

So eine Versicherung kann man sich getrost sparen und das Geld weg legen ...

Jetzt meine Frage: kann ich die CSS auf Grund Ihrer Ablehnung vorab kündigen?


Viele Grüße
Steffen Laurisch
dsteinberger

Hallo Herr Laurisch,

zunächst einmal müsste ich fragen, welchen Tarif genau Sie von der CSS haben. Nur wenn Sie noch die alten flexi Zahnbehandlung und flexi Zahnersatz top haben besteht überhaupt eine Chance der Kostenübernahme. Bedingungsgemäß müssten diese Tarife dann aber aus meiner Sich klar leisten. Das mag der Versicherer möglicherweise anders sehen.
HElfen kann hier auch eine BEschwerde beim PKV Ombudsmann unter: www.pkv-ombudsmann.de finden Sie die Kontaktdaten. Die Beschwerde dort ist kostenfrei.

Was die Kündigung betrifft. Hier muss ich Ihnen mitteilen, dass die Ablehnung einer Leistung erstmal kein Kündigungsgrund ist. Sie können allenfalls mit drei Monaten zum Jahresende kündigen. Es ist ansosnten immer möglich aufgrund der jährlichen altersbedingten Anpassung bis zum 28.2. eines Jahres rückwirkend zum Januar zu kündigen.Diese Frist ist leider nun um.
Antworten