Allianz PZT BEst

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P. Robert

Ich habe ein Angebot für die empfohlene Allianz PZT BEst 50 Euro Tagegeld erhalten.
Ich habe Gelesen, dass es folgende Vers. Noch gibt:
Pflegerenten Pflegekosten und pflegetagegld gibt. Ist hier für meinen fall nur die eine Variante sinnvoll?
Wann hat man den Pflegestufe 0? Was muss für die anderen Stufen gegeben sein?
Wer stuft ein? Wenn der Staat Pflegestufe 1 setzt zählt auch nur dann die privat Versicherung? Gibt es Pflegestufe 0 beim Staat?

Wieviel wird bei Pflegestufe 0 von der privaten Vers. Gezahlt? Sind das auch die 50 Euro am Tag?
Wer darf alles pflegen auch Laien oder nur professionelle und die familie? Kann das Geld verwendet werden wie wir wollen oder nur für bestimmte Ausgabe ? Setzt der Staat z.b. Bei Demenz keine Pflegestufe fest, zAhlt diese Vers. Trotzdem?
Vielen dank für die Beantwortung der Fragen,
dsteinberger

Hallo Frau Marr.

Der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung: Die Pflegetagegeld zahlt Ihnen Geld ohne eine Zweckbindung, die Pflegekostenvers. Zahlt Ihnen nur gegen Nachweis von Rechnungen aus. Da aber nicht für alles Rechnungen anfallen, insbesondere, wenn man als Familienangehöriger sich selbst an der Pflege beteiligt, ist das Pflegetagegeld klar zu bevorzugen, da es viel flexibler ist.
Die Pflege darf natürlich auch von Laien durchgeführt werden, denn beim Pflegetagegeld ist dies ja eh irrelevant, es wird eine Einstufung vorgenommen und entsprechend das Geld zur freien Verwendung ausbezahlt.

Die Einstufung erfolgt nach den Kriterien des SGB XI

(1) Pflegestufe I
Pflegebedürftige Personen werden der Pflegestufe I (erheblich
Pflegebedürftige) zugeordnet, wenn sie
• bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens
2 Verrichtungen aus einem oder mehreren von diesen Bereichen
• mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und
• zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen.
(2) Pflegestufe II
Pflegebedürftige Personen werden der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)
zugeordnet, wenn sie
• bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
• mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der
Hilfe bedürfen und
• zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen.
Bei Kindern ist der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden
gleichaltrigen Kind maßgebend.
(3) Pflegestufe III
Pflegebedürftige Personen werden der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)
zugeordnet, wenn sie
• bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
• täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und
• zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen.
Bei Kindern ist der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber


Bei vollstationärer Pflege werden 50 Euro gezahlt, bei ambulanter pflege (also z.B. zuhause) bei Pflegestufe I = 30% von 50, bei II = 60% bei III = 100%

Die Einstufung erfolgt im Wohnbereich der versicherten Person durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Oder durch einen beauftragten Arzt. Der medizinische Dienst der Krankenkassen ist hier meist deutlich kritischer bei der Einstufung.

Es ist eine Dynamik vorhanden, alle drei Jahre 10% Erhöhung.

Pflegestufe O meint hier folgendes:

Es wird ein Betreuungsgeld in Höhe von 30% des Tagessagtes gezahlt, wenn:
Keine Einstufung in I bis III möglich ist, aber:

Wir zahlen das Betreuungsgeld unter der weiteren Voraussetzung,
dass die →versicherte Person
• einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen
Versorgung nach § 45 a Absatz 1 Nummer 2 Elftes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XI) hat, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe
I nach Ziffer 2.2.1.2 Absatz 1 erreicht hat, sowie
• eine demenzbedingte Fähigkeitsstörung, geistige Behinderung
oder psychische Erkrankung hat und dadurch dauerhaft in ihrer
Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist.


Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt hier gar nichts, erst ab Pflegestufe I.

Bzw. der Staat würde hier über das Sozialamt eventuell leisten, allerdings wird hier natürlich entsprechend der Anspruch aufgrund des Einkommens und Vermögens der Elter geprüft.
P. Robert

Vielen dank für die Info. Jetzt haben sich weitere fragen ergeben. Ein Kind das frisch zur Welt kommt ist ja in gewisser weiße immer pflegebedürftig weil es nicht selbst essen Etc. Kann. Wenn das Kind Aber durch Sauerstoffmangel behindert ist, wie wird dies dann gehandhabt?
dsteinberger

Deswegen ja der Satz in den Tarifbedingungen:

Bei Kindern ist der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden
gleichaltrigen Kind maßgebend.


Wenn das Kind z.B. durch Sauerstoffmangel eine Behinderung hat und diese auch attestiert wird durch einen Arzt kann natürlich genauso eine Einstufung in I bis III erfolgen oder eben ein Betreuungsgeld fällig werden, wenn es dadurch eine geistige Behinderung erfährt, die das Kind dauerhaft in der Alltagskompetenz einschränken wird.

Es wird hier natürlich immer in Relation zu normal gesunden Kindern gesehen. Also zunächst einmal ist vielleicht bei einem geistig behinderten Baby der Pflegebedarf nicht einmal deutlich erhöht, da es genauso hilflos ist wie jedes normal gesunde Kind. Eine solche Einstufung ist dann wie beschrieben von einem Facharzt durchzuführen, der dann attestieren müsste, dass hier ein erheblicher Mehraufwand besteht , z.B. bei der Grundpflege.

Der Abschluss der Pflegezusatzversicherung ist ja vor allem aus dem Grund wichtig, dass wenn eine Behinderung oder Erkrankung erst mal diagnostoziert wurde, eine Absicherung nicht mehr möglich wäre, auch wenn momentan nicht einmal ein Versicherungsfall eingetreten ist. Selbst, wenn der Sauerstoffmangel erst 7 Jahre später dazu führt, dass deutliche Einschränkungen im täglichen Leben zu beobachten wären, macht die Absicherung natürlich trotzdem Sinn, auch wenn es möglicherweise zunächst noch gar keine Leistung gibt, da weder eine Pflegestufe besteht noch sichtliche Abweichungen von anderen Babys im Pflegeaufwand bestehen, was sich später dann aber ändert und lebenslang der Fall wäre.
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