Allgemeine Fragen

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Brooklyn
Beiträge: 2
Registriert: 07.12.2015, 19:11

Hallo
ich habe allgemeine Fragen zur Heilpraktikerversicherung.

1. Die Gesundheitsfrage bei einer Versicherung lautet: Sind Behandlungen/Untersuchungen durch zugelassene Ärzte für Naturheilverfahren und/oder Heilprak- tiker beabsichtigt oder angeraten oder besteht eine Schwangerschaft?_
Wenn man diese mit nein beantworten kann und man nach der 3 monatigen Wartezeit zum Heilpraktiker geht, wird hier dann nicht erstattet falls Hausarzt kontaktiert wird und die Erkrankung die gerade beim Heipraktiker behandelt wird vom Arzt als bereits bestehende Erkrankung bestätigt wird?

2. 80% von 2000€ bedeutet das, dass man insgesamt nur 1600€ erstattet bekommt auch wenn man höheren Gesamtbetrag an angefallenen Kosten hat.

Vielen Dank
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Zunächst ist anzumerken, dass es ein Unterschied ist, ob Sie ein VErsicherer grundsätzlich versichert und ob er für eine Vorerkrankung und deren Behandlung auch leisten muss.

Bei dem Tarif, auf den sich Ihre Frage bezieht Domcura ambulant top würde Ihr Antrag in dem Fall angenommen werden, wennSie nicht schwanger sind und wenn Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift und BEantwortung der Gesundheitsfrage nicht in einer laufenden Behandlung bei einem Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilgverfahren sind.
In einer BEhandlung bei einem Arzt können Sie natürlich sein. Der Tarif wäre dann abschließbar.

Sind Sie aber in einer laufenden BEhandlung z.B. wegen Krebs, Allergien,Asthma etc. bei Ihrem Arzt, so wäre dies ein laufender Versicherungsfall, da die BEhandlung bei Abschluss der Versicherung ja bereits andauert.
Die Heilpraktikerversicherung würde Sie in dem Fall versichern, aber nur für die Behandlungen leisten, die nach der Wartezeit starten. Für die nicht ausgeheilten Erkrankungen in dem Fall Krebs, Asthma, Allergien etc. besteht solange kein Versicherungsschutz, bis diese einmal vollständig ausgeheilt sind.
Für alle anderen Krankheiten, die zukünftig dazukommen bestünde aber Versicherungsschutz.

2. 80% von 2000€ bedeutet das, dass man insgesamt nur 1600€ erstattet bekommt auch wenn man höheren Gesamtbetrag an angefallenen Kosten hat.

Der Tarif leistet nicht 80% von 2000Euro, sondern 80% der Rechnung (von 2500 Euro). 2000 Euro ist das, was max, in 2 Kalenderjahren erstattet wird.
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Fairfekt Versicherungsmakler GmbH (Erstinformation)
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