Abrechnung Privatarzt Naturheilverfahren

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Irene
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Registriert: 21.08.2012, 07:34

Ich habe eine Frage zu der Heilpraktikerversicherung Münchener Verein Naturmedizin bzw. Signal Iduna Ambulant Plus:
Ich habe eine eine allgemein Ärztin für NAturheilverfahren, die nur privat abrechnet. Ihr STundensatz 50 Euro pro 15 Minuten.
Würde das übernommen werden?
dsteinberger
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Eine Heilpraktikerersicherung bzw. generell eine private Krankenversicherung zahlt keine Rechnungen nach Stundensatz sondern nach Gebührenordnung für Ärzte oder bei Heilpraktikern nach GebüH.
Der Arzt/Heilpraktiker muss die Behandlungen die er durchführt mit entsprechenden Ziffern aus der GOÄ bzw. dem GebüH abrechnen.
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Fairfekt Versicherungsmakler GmbH (Erstinformation)
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Irene
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Was kann ich also tun, um herauszufinden, ob die besagte Ärztin abgerechnet würde bzw. ob die Rechnung erstattet werden würde.?
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
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Weisen Sie die Ärztin darauf hin, dass Sie eine Abrechnung nach der GOÄ wünschen. Dies ist für alle Privatpatienten so üblich und eigentlich auch vorgeschrieben, sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist.

Bei Verlangensleistungen kann sie natürlich abrechnen, was sie will.

Aber grundsätzlich muss auf einer Rechnung folgendes vermerkt sein, damit eine private Krankenversicherung oder in diesem Fall eine Heilpraktikerversicherung diese überhaupt anerkennt:

Wer hat behandelt?
Wer wurde behandelt?
Welche Diagnose bzw. medizinischer Grund für die Behandlung?
Wann fanden die Behandlungen statt?
Welche Behandlungen bzw. Tätigkeiten wurden durchgeführt (mit entsprechenden GOZ-Ziffern (wenn Arzt) bzw. GebüH (wenn Heilpraktiker)
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Irene
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Mir geht es z.B. speziell um orthomolekulare Medizin.
Hier ein Beispiellink der Ärztin wo ich mal irgendwann hingehen möchte:
http://www.berliner-akupunkturpraxis-le ... raxis-lemm
Würde das bezahlt werden?
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
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ja, das sind GOÄ Ziffern, also alles korrekt. Deswegen steht da auch ca. 30 min, da dies eben nicht pauschal nach Zeit berechnet wird bzw. handelt es sich um die passende GOÄ Ziffer dafür. Nun sollte natürlich noch z.B. bei der Erstanamnese vermerkt sein, dass es sich um eine naturheilkundliche Behandlung z.B. orthomolekulare Anamnese handelt. Das Hufelandverzeichnis beschreibt diesbezüglich wie beispielsweise eine orthomoleklare BEhandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden kann/sollte.
Bei der Akupunktur GOÄ 269A z.B. ist es ja wie auf der Internetseite aufgeführt sofort erkennbar, dass es sich um Akupunktur handelt
Ansonsten ist nicht erkennbar, ob es sich einfach im eine private allgemeinärztliche Behandlung handelt, die jeder Privatpatient bei jedem Arzt erhält.
Das wäre dann nicht Sache einer Naturheilverfahren Zusatzversicherung.
Aber so in der Art müsste z.B. die Signal Iduna es erstatten. Beim Münchener Verein ist die orthomolekulare Behandlung leider nicht aufgeführt.
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