25 Jahre unbekannt vorbelastet

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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Scania8
Beiträge: 4
Registriert: 22.09.2016, 17:51

Hallo, lese hier schon länger mit und habe mich schon länger mit dem Thema beschäftigt:
Ich bin 25 Jahre alt und bin bisher nicht der regelmäßige Zahnarztgeher gewesen, leider. Dies würde ich nun gerne ändern und habe den Verdacht, da kônnten kosten entstehen. Leider ist mir nicht bekannt, was alles bei mir gemacht wurde. Weiß nur, dass ich Amalgam im Mund habe.

Was würdet ihr mir raten weiter vorzugehen?

Danke
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Zunächst einmal wäre es klug, bevor Du den Zahnarzt das erste Mal aufsuchst eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Dieser Tarif sollte folgendes erfüllen:

- Keine Wartezeit
- möglichst hohe Leistung schon in den ersten Jahren
- LEistung unabhängig von Vollständigkeit des GKV-Bonusheftes (denn das wirst Du ja nicht haben)
- Leistung für Zahnbehandlung (alos z:B. auch Wurzelbehandlungen, Füllungen, Prophylaxe) und mind. 70% oder mehr für Zahnersatz
- Im Antrag sollte nicht gefragt werden, ob Du in den letzten Jahren bei Zahnärzten gewesen bist.

In Frage kommen:

UKV ZahnPrivatPremium (90% der Restkosten)
UKV ZahnPrivatOptimal (70% der Restkosten)
R+V Z1U ZV (100% Zahnbehandlung + 90% Zahnersatz)
R+V Z2U ZV (100% Zahnbehandlung + 70 % Zahnersatz)

Die Tarife findest Du alle im Vergleichsrechner, dort kannst Du dir kostenlos Angebote berechnen und anfordern.

Warte dann ab, bis Du die Police/Versicherungsschein in den Händen hälst.
Mache erst dann einen Termin beim Zahnarzt.
Wenn dieser etwas anrät, ist es versichert. Achte aber auf die Summenbegrenzungen. Die Tarife zählen bei Abschluss bis 1.12.2016 dies bereits als erstes VErsicherungsjahr. Ab 2017 hättest Du also zumindest bei den genannten Taifen 2000-2700 Euro für Zahnersatz schon zur Verfügung. Das ist mehr als bei allen anderen Tarifen.

Sollte bis Ende nächsten Jahres doch nicht so viel anfallen, wie Du befürchtet hast, kann man sich überlegen, ob man jeweils in den etwas schwächeren und günstigeren Tarif runtetrwechselt, irgendwann wirst Du den schutz in jedem Fall benötigen (also von Z1U in Z2U bzw. von UKV ZahnPrivat Premium ind UKV ZahnPrivat Optimal).
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Fairfekt Versicherungsmakler GmbH (Erstinformation)
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Scania8
Beiträge: 4
Registriert: 22.09.2016, 17:51

Vielen Dank erstmal für diese fundierte Aussage. Preislich unterscheiden sich die Tarife von R+V und UKV doch enorm. Verstehe leider nicht woher dieser große preisliche Unterschied kommt.

Danke
dsteinberger

Die Tarife sind nur bedingt vergleichbar.

R+V bildet Alterungsrückstellungen, UKV keine. UKV wird also stetig mit dem Älterwerden teurer.

R+V Z2U ZV ist schlechter als z.B. UKV ZahnPrivat optimal, denn R+V leistet 70% Zahnersatz der Rechnung zusammen mit der GKV, UKV leistet 70% der verbleibenden Restkosten nach Vorleistung der GKV.

UKV ist besser im Bereich Zahnbehandlung, da z.B. auch private Wurzel- und Parodontosebehandlungen erstattet werden.

Der Bereich Zahnbehandlung bei UKV ist also besser und daher auch langfristig teurer.
Je nach Alter fällt dies wie gesagt aufgrund des Umstandes nicht auf, dass UKV für junge Menschen anfänglich sehr günstig ist und dann schrittweise sich bis zum 70. Lebensjahr in etwas verdoppelt im Beitrag.
Scania8
Beiträge: 4
Registriert: 22.09.2016, 17:51

Sooo habe zum 1.12 den Tarif über die ukv abgeschlossen.
Folgendes Problem: habe am 16.1 einen Zahnarzttermin, um den höheren Betrag (2. Jahr) zu erhalten. Leider habe ich seit gestern leichte Schmerzen. Nun stellt sich die Frage soll ich bis nächstes Jahr durchhalten oder kann ich dennoch jetzt zum doc ohne finanzielle Nachteile?

Danke
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Sofern der Antrag bereits angenommen ist , ist auch alles versichert, was nun angeraten wird.

Nur würden Sie eben für in 2016 stattfindende BEhandlungen nur einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 1000 Euro zur Verfügung haben. Für Behandlungen in 2016 und 2017 entsprechend 3000 Euro.
Wichtig ist, dass die Behandlung selbst erst nach Annahme des Antrag angeraten wurde.
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Scania8
Beiträge: 4
Registriert: 22.09.2016, 17:51

Wenn ich jetzt (2016) zum Arzt gehe, dieser rät mir zu Behandlungen, die mehr als 1000€ kostet, kann ich diese angeratenen Begandlungen mit in die Abrechnung 2017 nehmen. Zählt also der Tag der Behandlung oder der Tag des Anratens für das jeweilige Budget.
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Es zählt nicht das Anraten hier, das zählt nur bezüglich der Feststellung, wann der Versicherungsfall eintritt. Bei der Erstattung und den anfänglichen Summenbegrenzungen hingegen zählt nachher das Behandlungsdatum. Und diese einzelnen Behandlungsdaten inkl. der Arbeitsschritte mit GOZ Ziffer sind auf der Rechnung später aufgeführt.
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